Erstellt am 29.04.2010 um 15:34 Uhr von Vannelle
Wen bei Euch keiner den BRV machen will, dann braucht Ihr auch keinen BR
Erstellt am 29.04.2010 um 15:40 Uhr von rkoch
Ein BR ohne Vorsitzenden ist nicht handlungsfähig.
Wenn keiner das Amt annehmen möchte, bleibt Euch nichts anderes übrig als Euch aufzulösen. Witzigerweise könnt ihr nicht einmal den gemeinsamen Rücktritt beschließen.
Es gäbe noch die Lösung, das einzelne den Rücktritt erklären und dann die Nachrücker in den BR eintreten... Vielleicht will ja einer von denen?
BTW: Komische Einstellung. Der Vorsitzende ist kein Chef, Prügelknabe oder was auch immer. Er ist derjenige, der Erklärungen des Arbeitgebers entgegennimmt, zur Sitzung einlädt, die Sitzung leitet, und die Beschlüsse des BR nach außen vertritt, i.d.R. indem er den Briefverkehr unterzeichnet. Ansonsten sind alle BRM im gleichen Boot. Wenn es um Verhandlungen geht, ist der BRV zwar immer dabei, aber eigentlich nie alleine.
Wo liegt also überhaupt Euer Problem? Der BRV muss ja noch nicht einmal die Geschäfte des BR führen, das kann jedem BRM übertragen werden.....
§27 (3) BetrVG. Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.