Erstellt am 29.04.2010 um 08:07 Uhr von rkoch
Gar nicht!
In Deutschland gilt Vertragsfreiheit also können AG und AN abschließen was sie wollen, außer es verstößt gegen die Rechtepyramide.
Sofern Eure BV Rechtsgültigkeit hat (was ich aus Deiner Wortwahl her näher beleuchten würde) sind die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag wertlos und finden keine Anwendung, falls die BV nur freiwillig vom AG durchgeführt wird, no chance. Falls der AG eine rechtsgültige BV aus der der AN Rechte ableiten darf nicht einhält, kann der AN (nicht der BR, der ist nicht der Rechteinhaber) diese einklagen. Sofern die BV Beteiligungsrechte des BR vorsieht (was ich in diesem Fall bezweifle) kann natürlich der BR diese wahrnehmen, aber dann muss das explizit drinstehen.
Abgesehen davon kann der BR natürlich die BV kündigen, neu verhandeln oder was auch immer, nur der Vollständigkeit halber.
Erstellt am 29.04.2010 um 08:19 Uhr von DonJohnson
@rosekochen
warum habt ihr da ein problem mit? Denkt ihr ihr hättet ein copyright? Um was für eine BV handelt es sich überhaupt?
Erstellt am 29.04.2010 um 08:47 Uhr von erwin
@rkoch, DJ
Also eine BV ist zwingendes Kolektivrecht, vergleichbar mit einem TV.
Es kommt also einzig darauf an, was in der BV betreffend des Geltungsbereich steht. Fallen die Neueinstellungen nicht aus dem Geltungsbereich heraus, was ich mir i.M. nicht voirstellen kann, hat sie Geltung und ist zu beahcten und anzuwenden. Wendet der AG diese dann nicht an, sollte der BR einen Beschluss fassen und einen Anwalt beauftragen die notwendigen rechtlichen Schritte einzuwenden.
@rkoch
Ja, in Deutschland herscht Vertragsfreiheit. Dieses beduetet aber zum Beispiel nicht, dass der AG in ArbV hier frei nach Lust und Laune handeln kann. Er kann also nicht geltende TV oder BV einfach per Vertrag ausschließen, auch nicht mt Zustimmung der AN. Es sei es ginge um leitende Ang.. Einzelne AN können sich nicht aus dem Kolektivrecht ausklinken.
Ja, es gibt erzwingbare BV und freiwillige, aber BEIDE geltend nach Abschluss zwingend, der AG müsste sie aso kündigen. Sofern es sich dann um erzwingbare BV handelt, hätten diese zwingend Nachwirkung, bei freiwilligen BV käme es betreffend der Nahcwirkung darauf an ob eine Nachwirkung vereinbart wurde oder nicht.
Erstellt am 29.04.2010 um 09:14 Uhr von Camäleon
falls diese BV , je nach Inhalt , rechtliche gültigkeit besitzt , hat sie gültigkeit für alle. Sollte ein AN in seinem AV für ihn günstigere bedingungen verhandeln ist das in Ordnung. Ansonsten kann ein AN auf inhalte einer BV nur in einvernehmen mit dem BR verzichten.
Erstellt am 29.04.2010 um 10:07 Uhr von rkoch
@ erwin
> Dieses beduetet aber zum Beispiel nicht, dass der AG in ArbV hier frei nach Lust und Laune handeln kann.
hab ich doch gesagt..... (Sofern Eure BV Rechtsgültigkeit hat sind die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag wertlos und finden keine Anwendung)
Ich beziehe mich aber auf "wir sind nicht mehr Tarifgebunden und haben seit 4 Jahren eine Betriebsvereinbarung." Das klingt IMHO danach, das die BV ehemalige tarifvertragliche Regelungen wieder für den Betrieb aufleben lassen will, und damit ist diese BV vermutlich nach §77 (3) BetrVG unzulässig. Insofern stütze ich die Frage von DJ, worum geht es in dieser BV?
> Ja, es gibt erzwingbare BV und freiwillige, aber BEIDE geltend
Mit dem "falls die BV nur freiwillig vom AG durchgeführt wird" habe ich mich nicht auf "freiwillige BV" bezogen, sonder darauf, das der AG eben eine rechtsunwirksame BV freiwillig als gegeben akzeptiert, obwohl es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, z.B. sind in der BV 30 Tage Urlaub vereinbart und der AG hält sich daran, obwohl er das nicht muss.
Drücke ich mich echt so undeutlich aus??
> Also eine BV ist zwingendes Kolektivrecht, vergleichbar mit einem TV.
Aber eben nur wenn sie auch nicht gegen §77 (3) BetrVG oder anderes geltendes Recht verstößt. Eine BV die eine Regelarbeitszeit von 11 Stunden vorsieht ist (vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des ArbZG - nur um hier nicht gleich wieder ein "aber" zu hören) ungültig und das Papier nicht wert auf dem sie steht. Wenn aber AN und AG sich an dieses Stück Papier halten, who cares?
Nachtrag: Jetzt schlägt schon wieder die ominöse 7 zu.. Bitte WAF, nehmt das Ding wieder raus. Jetzt stehen schon so viele threads halbbeantwortet im Raum rum. So wird sinnvolles Diskutieren unmöglich... und das soll doch ein "Diskussionsforum" sein, oder?
PS: Petrus, du scheinst Doch da "die Macht" zu haben, kannst Du nicht was unternehmen? Den Haken standardmäßig ungesetzt zu lassen würde reichen!
Erstellt am 29.04.2010 um 10:14 Uhr von paula
was regelt denn diese omiöse BV überhaupt? Ich hoffe jetzt kommt nicht dass der nicht tarifgebundene AG hier eine BV zum Arbeitsentgelt geschlossen hat....
Erstellt am 29.04.2010 um 11:51 Uhr von Petrus
@rkoch: Meine Macht ist da leider sehr begrenzt :-(
Erstellt am 29.04.2010 um 11:59 Uhr von Camäleon
Erstellt am 29.04.2010 um 12:27 Uhr von DonJohnson
rkoch
*... und das soll doch ein "Diskussionsforum" sein, oder?*
Nö nciht wirklich, das sagt die WAF auch eindeutig...
Aber interessant wäre es dennoch zu wissen, um was es sich genau handelt...
Erstellt am 29.04.2010 um 12:49 Uhr von rkoch
@DJ
Würde mich ja brennend interessieren wie Du es gemacht hast eine Antwort über die 7 zulässigen hinaus zu geben.
Ich mach das zwar auch gerade, schliesslich läßt sich die Forumssoftware problemlos austricksen, aber ich weiß ja nicht ob es nicht auch einen "offiziellen" Weg gibt....
@Rosekochen
Bearbeite doch bitte Deine Frage und mach den Haken bei "7 Antworten" raus und erleuchte uns um was es bei der BV geht......
Erstellt am 29.04.2010 um 12:53 Uhr von DonJohnson
rkoch
*aber ich weiß ja nicht ob es nicht auch einen "offiziellen" Weg gibt....*
Wenn es den geben sollte, kenne zumindest ich ihn nicht...