Erstellt am 28.04.2010 um 11:51 Uhr von MonaLisa
@henrilotte,
es genügt wenn ein Mitglied des Wahlvorstand's den Eingang des Wahlvorschlag's SCHRIFTLICH MIT DATUM UND UHRZEIT quittiert.
Aber so nebenbei gefragt, ihr hab doch hoffentlich Ersatzmitglieder für den Fall der Fälle?
Erstellt am 28.04.2010 um 12:27 Uhr von peters
...und die Bestätigung des Eingangs ist ja noch lange nicht die Erklärung, dass die Liste gültig ist.
Erstellt am 28.04.2010 um 12:36 Uhr von MonaLisa
@peters,
rrrrichtig! :-)
Denn um die Gültigkeit, bzw. Ungültigkeit der abgebenen Liste festzustellen -
@henrilotte, müsst ihr ne Wahlvorstandssitzung abhalten und da solltet ihr komplett vertreten sein!
Erstellt am 28.04.2010 um 12:39 Uhr von DonJohnson
@peters
Wobei das nciht gefragt war ;-)))
@ML
Wobei eine Dienstreise ein Verhinderungsgrund ist. Sollte kein Ersatzmitglied benannt sein (was seltsam wäre) könnten die zwei verbliebenen aber die Liste für gültig erklären...
Erstellt am 28.04.2010 um 12:48 Uhr von MonaLisa
@Don Johnson,
Ja Herr Lehrer, eine Dienstreise kann auch ein Verhinderungsgrund sein, stimmt!
"@peters, Wobei das nciht gefragt war"
wobei ich nun wiederum nicht beurteilen möchte, wieviele Fragesteller/Leser/Antworterwarter völlig perplex eine Antwort gelesen haben, von der sie nicht mal gewusst haben, dass es die Frage dazu überhaupt gibt.......
Erstellt am 28.04.2010 um 12:52 Uhr von henrilotte
Hallo
danke erstmal für die Antworten. Nein leider ist versäumt wurden ein Ersatzmitglied zu benennen.
Wie gesagt, wir arbeiten mit Wahlvorschlägen, keinen Vorschlagslisten. Stimmt ich hatte ja erstmal nur gefragt, ob der Wahlvorschlag von allen 3 Mitgliedern des WV quittiert werden muss. Da hatte ich mich nicht klar genug ausgedrückt. ^-^'
Hmm ich habe jetzt als WV Mitglied , den Wahlvorschlag gestempelt und mit Uhrzeit versehen.
Jetzt muss ich noch dem Kandidaten, schriftlich mitteilen, dass sein Wahlvorschlag gültig ist.
Wenn ich DonJohnson richtig verstanden habe, reicht in diesem Fall, da ein Mitglied ja auf Dienstreise ist, die Unterschriften der 2 verblieben Mitglieder. Korrekt?
Danke im voraus schon mal für die Antworten
Erstellt am 28.04.2010 um 13:05 Uhr von DonJohnson
ML
*Ja Herr Lehrer,...*
Nee, nciht wirklich ;-))) mache ich den Eindruck? :-(((
*wobei ich nun wiederum nicht beurteilen möchte, wieviele Fragesteller/Leser/Antworterwarter völlig perplex eine Antwort gelesen haben, von der sie nicht mal gewusst haben, dass es die Frage dazu überhaupt gibt.......*
Das stimmt allerdings...
henrilotte
Sitzung einberufen, der Rest des WV beschließt dann die Gültigkeit