Erstellt am 27.04.2010 um 18:33 Uhr von Hanne
Ah ja... habe noch vergessen anzumerken...
Meine Kollegin vom WV hat versucht zwei Adressen von AN im Personalbüro zu bekommen.
Sie hat diese nicht erhalten.. sodaß die zwei Kollegen garnicht von der Wahl erfahren können.. wäre es denen gegenüber gerecht wenn der Bruder vom Chef die Möglichkeit bekommen würde??????
Könnte man theoritisch sagen..
Hallo Herr ..... haben nicht alle Adressen von kranken Mitarbeitern erhalten.. und um die Gerechtigkeit und Gleichheit für Alle AN zu haben schließen wir Briefwahl vollständig aus?
Erstellt am 27.04.2010 um 19:58 Uhr von nicoline
Hanne,
*sodaß die zwei Kollegen garnicht von der Wahl erfahren können*
Briefwahlunterlagen werden verschickt, wenn AN dieses beim WV beantragen, oder, wenn der WV beschlossen hat, weit entfernte Betriebsteile per Briefwahl an der Wahl teilnehmen zu lassen, oder, wenn bekannt ist, dass AN, aufgrund der EIGENART IHRER BESCHÄFTIGUNG am Wahltag nicht im Betrieb sein können (Heimarbeiter, Außendienstler).
Außerhalb dieser drei genannten Gründe, ist der WV zu rein gar nichts verpflichtet, oder trägt die Verantwortung.
*wäre es denen gegenüber gerecht wenn der Bruder vom Chef die Möglichkeit bekommen würde??????*
Wenn der Bruder des Chefs wählen darf und Briefwahlunterlagen anfordert, sind sie ihm auszuhändigen. Ob Kranke, im Urlaub, in Elternzeit, in Sonderurlaub etc. von der Wahl erfahren ist NICHT AUFGABE des WV!
*Könnte man theoritisch sagen.
Hallo Herr ..... haben nicht alle Adressen von kranken Mitarbeitern erhalten.. und um die Gerechtigkeit und Gleichheit für Alle AN zu haben schließen wir Briefwahl vollständig aus?*
Könnte man, aber ohne jede rechtliche Grundlage
*Ein WV kann Briefwahl ermöglichen.. aber muß er es auch? *
JA, aus den angegebenen Gründen!