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Wahlberechtigung neuer Mitarbeiter

N
Noldi
Nov 2016 bearbeitet

Wir wählen am 30.04. einen neuen Betriebsrat. Zum 03.05. werden 3 neue Mitarbeiter eingestellt. Die drei neuen Mitarbeiter nehmen allerdings vom 28.04. bis zum 30.04. an einer internen Schulung teil. Sind sie damit wahlberechtigt oder zählt das offizielle Einstellungsdatum?

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Community-Antworten (2)

F
Forentroll

27.04.2010 um 16:52 Uhr

Bekommen diese Entgelt für die Schulung?

Ich würde auf ein klares nein tippen.

L
lolli

27.04.2010 um 17:05 Uhr

@Noldi der BR hat doch bei Schulungen ein MBR, aus dem müsste doch ersichtlich sein ob die MA gemeldet sind, denn bei internen Schulungen sollen doch nur interne MA dabeisen, oder irre ich mich?

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