Erstellt am 26.04.2010 um 21:22 Uhr von fristinger
die bleibt wie sie vereinbart war
Erstellt am 26.04.2010 um 21:27 Uhr von Hannelore
Mit auslauf der Befristung endet das Arbeitsverhältnis und damit auch das BR-Mandat und ein Stellvertreter rückt nach
Erstellt am 27.04.2010 um 06:29 Uhr von Tanzbär
@Hannelore
Och, das kann man nicht so genau sagen. Es soll Fälle geben, da wird eine Befristung verlängert, oder sogar entfristet. Die Wahrscheinlichkeit ist bei BR-Mitgliedern niedriger, aber sie ist vorhanden. Wenn die fachliche Leistung überzeugt und Arbeit vorhanden ist ...
Erstellt am 27.04.2010 um 08:24 Uhr von rkoch
@ Tanzbär
Das "wenn, dann könnte, weil der AG Lust hat", war aber nicht Bestandteil der Frage von wertz...... und macht ihm möglicherweise unbegründete Hoffnung. Vor allem das Wort "entfristet" verweist auf einen vollkommen falschen Pfad. Das BR-Mandat ist definitiv kein Grund für eine "entfristung".....
Rechtlich klare Antwort kam von den anderen beiden.
Erstellt am 27.04.2010 um 09:07 Uhr von MonaLisa
@Tanzbär,
es ist und war noch immer der sicherste Weg ein Betriebsratsmitglied ohne zusätzlichen Kostenaufwand loszuwerden.......
Sicher, es verbietet kein Gesetz ein befristetes BR - Mitglied weiterhin zu beschäftigen, egal ob befristet oder auch - wie du sagst - entfristet.
Doch welcher AG setzt sich denn gern freiwillig eine BR-Laus in den Zobel......
Erstellt am 27.04.2010 um 10:31 Uhr von Tanzbär
Vollkommen richtig, dass das BR-Mandat keine Änderung am Arbeitsvertrag bewirkt.
@rkoch
Das hatte ich auch nie behauptet, oder deine Glaskugel sieht mehr als meine (nur eine gebrauchte aus dem Osten).
@Hannelore
Deine Antwort war nicht falsch, aber mir zu rigeros, weil es eben nicht so sein MUSS.
Und ja, ich kann mir meinen Arbeitgeber gut in der Rolle des Gönners vorstellen, wenn die Leistung stimmt und er eh vorhatte, diesen Mann zu übernehmen.