Wahlvorstand
Hallo zusammen,
in unserer Firma wurde gewählt. Der Wahlvorstand hat übersehen, dass auf der ausgehängten, wählbaren Mitarbeiterliste, 2 Mitarbeiter gefehlt hatten. Diese dürften nun am Wahltag nicht wählen. Die 2 Mitarbeiter sind jetzt stink sauer, ist die Wahl trotzdem gültig?
simbolt
War es denn nun korrekt, dass der Wahlvorstand, den beiden Kollegen, die ja eigendtlich wählen wollten, die Abgabe ihrer Stimmen verweigerte....?
simbolt
Danke für die Antwort....!
Community-Antworten (6)
26.04.2010 um 20:25 Uhr
Die Wählerliste ist bis zur eigentlichen Wahl zu ergänzen, also alles ganz einfach. Es kann ja auch sein, dass am letzten Wahltag noch ein AN eingestellt wird, auch der darf dann wählen. Auch dann einfach......
26.04.2010 um 20:31 Uhr
wahlvstd in unserer Firma wurde gewählt.
26.04.2010 um 20:33 Uhr
nicoline und, deine Antwort? Hätte denn die Stimmabgabe dieser beiden MA etwas am Wahlergebnis ändern können?
26.04.2010 um 20:37 Uhr
@ nicoline
Ja, wer lesen kann ist im Vorteil :-))
@simbolt
Sofern die 2 Stimmen nicht ausschlagebend sein könnten, ist die Wahl daher nicht anfechtbar. Die beiden Koll. hatten aber ja auch Gelegenheit gehabt das Wählerverzeichnis einzusehen.
Es war nicht korrkt, dass man die Teilnahme an der Wahl verwiegert hat. Siehe meine erste Anwort.
26.04.2010 um 23:02 Uhr
Dafür liegen doch Wählerlisten aus, damit jeder sie lesen kann und schauen ob er auch auf der Liste drauf steht. Die Listen können und müssen wenn jemand reklamiert oder sich der Personalstand ändert ständig auf dem neusten Stand gehalten werden. Warum haben sie sich nicht früher an den Wahlvorstand gewandt.
26.04.2010 um 23:48 Uhr
Natürlich kann man die Wahl anfechten! Vor allem dann, wenn die zwei Kollegen noch einen Dritten innerhalb der ersten zwei Wochen finden. Ob allerdings das ArbG die fehlende Stimmabgabemöglichkeit der zwei Kollegen so gravierend bewertet, dass neu gewählt werden muss, halte ich für eine 'vage' Annahme!
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