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Wahlvorstand

S
simbolt
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserer Firma wurde gewählt. Der Wahlvorstand hat übersehen, dass auf der ausgehängten, wählbaren Mitarbeiterliste, 2 Mitarbeiter gefehlt hatten. Diese dürften nun am Wahltag nicht wählen. Die 2 Mitarbeiter sind jetzt stink sauer, ist die Wahl trotzdem gültig?

simbolt

War es denn nun korrekt, dass der Wahlvorstand, den beiden Kollegen, die ja eigendtlich wählen wollten, die Abgabe ihrer Stimmen verweigerte....?

simbolt

Danke für die Antwort....!

1.47206

Community-Antworten (6)

W
wahlvst

26.04.2010 um 20:25 Uhr

Die Wählerliste ist bis zur eigentlichen Wahl zu ergänzen, also alles ganz einfach. Es kann ja auch sein, dass am letzten Wahltag noch ein AN eingestellt wird, auch der darf dann wählen. Auch dann einfach......

N
nicoline

26.04.2010 um 20:31 Uhr

wahlvstd in unserer Firma wurde gewählt.

H
hundkatzemaus

26.04.2010 um 20:33 Uhr

nicoline und, deine Antwort? Hätte denn die Stimmabgabe dieser beiden MA etwas am Wahlergebnis ändern können?

W
wahlvst

26.04.2010 um 20:37 Uhr

@ nicoline

Ja, wer lesen kann ist im Vorteil :-))

@simbolt

Sofern die 2 Stimmen nicht ausschlagebend sein könnten, ist die Wahl daher nicht anfechtbar. Die beiden Koll. hatten aber ja auch Gelegenheit gehabt das Wählerverzeichnis einzusehen.

Es war nicht korrkt, dass man die Teilnahme an der Wahl verwiegert hat. Siehe meine erste Anwort.

B
Biggy

26.04.2010 um 23:02 Uhr

Dafür liegen doch Wählerlisten aus, damit jeder sie lesen kann und schauen ob er auch auf der Liste drauf steht. Die Listen können und müssen wenn jemand reklamiert oder sich der Personalstand ändert ständig auf dem neusten Stand gehalten werden. Warum haben sie sich nicht früher an den Wahlvorstand gewandt.

K
Kölner

26.04.2010 um 23:48 Uhr

Natürlich kann man die Wahl anfechten! Vor allem dann, wenn die zwei Kollegen noch einen Dritten innerhalb der ersten zwei Wochen finden. Ob allerdings das ArbG die fehlende Stimmabgabemöglichkeit der zwei Kollegen so gravierend bewertet, dass neu gewählt werden muss, halte ich für eine 'vage' Annahme!

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