Stimmauszählung durch unvollständigen Wahlvorstand
Unser Wahlvorstand fällt teilweise krankheitsbedingt aus am Wahltag (28.04.), müssen wir die Stimmauszählung verschieben?
Community-Antworten (6)
26.04.2010 um 17:55 Uhr
Dafür hat man Ersatzmitglieder!!
26.04.2010 um 18:16 Uhr
Hallo,
wir sind 5 Mitgleider von denen 3 nicht da sein können, wir haben keine Ersatzmitglieder. Ist die Wahl anfechtbar, wenn der Wahlvorstand bei der Stimmauszählung nicht vollständig ist? Danke
26.04.2010 um 18:17 Uhr
Oh, dann seid ihr aber ein großer Betrieb, und der BR hat bei der Benennung sowas von gepennt... unglaublich
26.04.2010 um 18:55 Uhr
DJ ich glaube nicht das die größe des WV unbedingt was über die größe des Betriebes ausagen muß.
@maggi Dann solltet ihr schnell sehen das ihr noch Wahlhelfer findet die euch unterstützen. Meine suche in der Welt des www. hat jedenfalls nichts ergeben was dagegen sprechen könnte. Oder aber man sollte noch mal mit den anderen Wahlvorstandsmitgliedern reden ob nicht dch noch der ein oder andere kommen kann. Die sind doch bestimmt nicht alle bettlägerig krank geschrieben.
26.04.2010 um 19:07 Uhr
Ich fürchte, mit Wahlhelfern allein ist nicht viel gewonnen. Mit nur 2 von 5 Mitgliedern ist der WV nicht beschlussfähig.
Notfalls könnte der BR WV-Mitglieder nachbenennen.
26.04.2010 um 19:11 Uhr
rainer Oh doch... (zumindest was die Größe des WV an geht)
peters Oh, das sehe ich auch so...
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