Erstellt am 26.04.2010 um 15:55 Uhr von wahlvst
Dafür hat man Ersatzmitglieder!!
Erstellt am 26.04.2010 um 16:16 Uhr von maggi
Hallo,
wir sind 5 Mitgleider von denen 3 nicht da sein können, wir haben keine Ersatzmitglieder. Ist die Wahl anfechtbar, wenn der Wahlvorstand bei der Stimmauszählung nicht vollständig ist?
Danke
Erstellt am 26.04.2010 um 16:17 Uhr von DonJohnson
Oh, dann seid ihr aber ein großer Betrieb, und der BR hat bei der Benennung sowas von gepennt... unglaublich
Erstellt am 26.04.2010 um 16:55 Uhr von rainerw
DJ ich glaube nicht das die größe des WV unbedingt was über die größe des Betriebes ausagen muß.
@maggi
Dann solltet ihr schnell sehen das ihr noch Wahlhelfer findet die euch unterstützen. Meine suche in der Welt des www. hat jedenfalls nichts ergeben was dagegen sprechen könnte.
Oder aber man sollte noch mal mit den anderen Wahlvorstandsmitgliedern reden ob nicht dch noch der ein oder andere kommen kann. Die sind doch bestimmt nicht alle bettlägerig krank geschrieben.
Erstellt am 26.04.2010 um 17:07 Uhr von peters
Ich fürchte, mit Wahlhelfern allein ist nicht viel gewonnen.
Mit nur 2 von 5 Mitgliedern ist der WV nicht beschlussfähig.
Notfalls könnte der BR WV-Mitglieder nachbenennen.
Erstellt am 26.04.2010 um 17:11 Uhr von DonJohnson
rainer
Oh doch... (zumindest was die Größe des WV an geht)
peters
Oh, das sehe ich auch so...