Erstellt am 26.04.2010 um 11:45 Uhr von Tulpe
Guter Witz,
seit wann hat ein BR Geld???
Außerdem dürft Ihr laut Betr.VG Euch Rechtsberatung holen sofern Ihr einen Beschluss Ordnungsgemäß gefasst habt.
Erstellt am 26.04.2010 um 12:23 Uhr von azrael
ohne eure zustimmung, bzw. eine BV zur überwachung mit technischem gerät, darf der AG das kamerasystem nicht betreiben. er soll also froh sein, dass ihr euch beraten lasst.
Erstellt am 26.04.2010 um 13:45 Uhr von rainerw
Warum sprecht ihr über diese Angelgenheit überhaupt mit dem Logistikleiter? Als BR ist euer Ansprechpartner euer AG.