Betriebsratstätigkeit ohne Verlassen des Arbeitsplatzes.
muß ich mich als BR-Mitglied/Wahlvorstandvorsitzender für Betriebsratsarbeit immer bei meinem Vorgesetzten Ab- und Anmelden, auch wenn ich für diese Tätigkeit meinen Arbeitsplatz garnicht verlasse??
Community-Antworten (1)
25.04.2010 um 20:53 Uhr
JA!!! Auch wenn man am Arbeitsplatz verbleibt, da Du in dieser zeit ja keine arbeitsvertraglich Pflichten wahrnehmen kannst.
BRM wleche nicht freigestellt sind, wie auch andere Mandatsinhaber müssen sich bem AG ab und wieder anmelden. Es ist bei planbaren Terminen dieses dem Ag auch so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen, damit dieser Vorsorge treffen kann, ggf. Ersatz.
Man muss aber dem AG nur mitteilen mache von bis Mandatsarbeit, das was, also Inhalt geht ihn nichts an.
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