Betriebsratswahl
hallo zusammen,
ich bin vorsitzender des wahlvorstands. unser BR besteht aus 5 leuten. für die nächste wahl hatten wir 9 kandidaten. jetzt ist ein aktives mitglied nach streitigkeiten aus dem BR ausgestiegen und will sich auch nicht vorher geplant für die nächste wahl aufstellen lassen, somit sind es nur noch 8 wahlberechtigte.
nun habe ich 2 problemfälle:
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eine kollegin hatte sich nicht aufstellen lassen weil oben genannte kollegin und sie selber im gleichen bereich arbeitet, und wenn beide gewählt worden wären, würden 2 leute in dem bereich fehlen bei BR sitzungen. das könnte für den betrieblichen ablauf probleme aufwerfen. deshalb hat sie auf eine kanditur verzichtet.
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ein kollege ist seit längerer zeit krank. er ist auch aktives mitglied. er hat die unterlagen für die bewerbung per post bekommen. habe ihm SMS geschickt, ein BR kollege hat versucht ihn anzurufen. aber er ist nicht zu erreichen und es kommt auch keine reaktion. jedoch weiß ich das er wieder in den BR will.
die frist, sowie die nachfrist für wahlvorschläge ist abgelaufen. kommenden donnerstag müssen wir die kandidaten veröffentlichen.
nun meine fragen: kann der wahlvorstand auch ohne stütztunterschriften beschließen, oben gegannte kollegen auf die wahlvorschlagsliste zu setzen damit sie gewählt werden können? als gründe hätten wir einen rücktritt, und einen kranken der sich vielleicht gar nicht melden kann aus gesundheitlichen gründen. ich habe keine rechtliche grundlage gefunden. kennt jemand von euch vielleicht eine möglichkeit? so das die wahl nicht anfechtbar ist?
Community-Antworten (2)
24.04.2010 um 23:45 Uhr
lampenschirm, will sich auch nicht vorher geplant für die nächste wahl aufstellen lassen, Du schreibst, die Frist für die Vorschlagslisten ist abgelaufen. Wenn sie auf einer Vorschlagsliste stand, kann sie ihre Kandidatur nicht zurückziehen, es bleibt ihr nur, die Wahl nicht anzunehmen! Sollte der WV sie einfach von der eingereichten Liste gestrichen haben, ist die ganze Liste ungültig!
jedoch weiß ich das er wieder in den BR will. dann hätte er sich kümmern müssen! Es ist NICHT Aufgabe des Wahlvorstandes potentiellen Kandidaten hinterherzulaufen, damit sie sich wählen lassen können!
die frist, sowie die nachfrist für wahlvorschläge ist abgelaufen Warum hattet Ihr eine Nachfrist?
*kann der wahlvorstand auch ohne stütztunterschriften beschließen, oben gegannte kollegen auf die wahlvorschlagsliste zu setzen damit sie gewählt werden können? * NEIN!
als gründe hätten wir einen rücktritt, und einen kranken der sich vielleicht gar nicht melden kann aus gesundheitlichen gründen. Für das Vorhaben von Euch gibt es KEINERLEI Gründe!
ich habe keine rechtliche grundlage gefunden Kannst Du auch nicht, weil es keine gibt!
so das die wahl nicht anfechtbar ist? Wenn Ihr das macht, was Du hier andeutest, wird die Wahl mit Sicherheit anfechtbar!
Vermutungsmodus an: Ihr hattet als WV keine Schulung! Vermutungsmodus aus.
25.04.2010 um 16:45 Uhr
lampenschirm Deine Frage: kann der wahlvorstand auch ohne stütztunterschriften beschließen, oben gegannte kollegen auf die wahlvorschlagsliste zu setzen damit sie gewählt werden können?
Antwort: NEIN, das kann der Wahlvorstand nicht. Die Wah währe anfechtbar, wenn nicht sogar nichtig.
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