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Frauenquote

L
loetie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem BR sind 3 Kolleginnen. Eine Frau scheidet in 1 Jahr wegen Altersteilzeit aus. Muß der Ersatz nun wegen der Frauenquote weiblich sein oder rückt der mit den meisten Stimmen (männlich) nach? Danke an alle

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Community-Antworten (7)

D
DonJohnson

24.04.2010 um 09:28 Uhr

Wenn drei Frauen nötig sind um die Minderheitenquote zu erfüllen (in diesem Fall wohl die Frauen in der Minderheit), muß (wenn möglich) eine Frau nachrücken

W
wahlvst

24.04.2010 um 14:08 Uhr

Grundsätzlich einmal den Hinweis, es gibt KEINE Frauenquote. Es gibt lt. § 15 BetrVG das Thema Minderheitengruppe. Das könne die Frauen aber auch die Männer sein.

Scheidet ein BRM der Minderheitengruppe aus oder ist verhindert MUSS zwingend ein BRM dieser Minderheitengruppe nachrücken. Ggf. auch von einer anderen Liste, falls die betroffene Liste keinen Nachrücker der Minderheitengruppe mehr hat. Gleiches gilt auch für das temporäre Nachrücken wegen Verhinderung.

Da kann es dann auch somit geschehen, dass ggf. die Mehrheitsliste durch dieses Nachrücken die Mehrheit verliert, wenn es ein knappe Mehrheit wr.

P
peters

24.04.2010 um 14:14 Uhr

@wahlvst: Vorsicht mit dieser Aussage. Wenn im Gremium ohnehin MEHR Mitglieder des Minderheitengeschlechts als die Mindestzahl sind, dann darf auch ein Mitglied des anderen Geschlechts nachrücken.

Loeti hat keider nur geschrieben, dass 3 Frauen im BR SIND. Wir wissen aber nicht, wie viele drin sein müssten; es könnten ja auch nur 1 oder 2 sein. Ohne diese Info lässt sich die Frage leider nicht beantworten.

D
DonJohnson

24.04.2010 um 14:34 Uhr

@peters Na, da lob ich mir dann ja meine Antwort ;-)

P
peters

24.04.2010 um 14:53 Uhr

@DJ genau.

@sueton: zu deiner Antwort Nr. 7: "Ist niemand mehr da,dann zählen die meisten Stimmen für potentielle Nachrücker."

Nöö, würde ich sagen. Dann geht der Platz an die Liste, bei der ein Mitglied ausscheidet.

W
wahlvst

24.04.2010 um 15:32 Uhr

@peters

ok, gebe Dir recht, habe einen entscheidenden Teil vergessen, nämlich wenn die Mindeszahl der Quote gem § 15 Abs. 2, nicht mehr erfüllt wäre.

S
sueton

24.04.2010 um 21:11 Uhr

Hallo zusammen! Bei Frauen und Quote bin ich sensibilisiert worden,also dazu nichts(:-)).Bei nicht mehr Erfüllung der Quote für das Geschlecht in der Minderheit siehe DJ.Ist niemand mehr da,dann zählen die meisten Stimmen für potentielle Nachrücker.

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