Feiertagszulagen
Muss Feiertagszulage gezahlt werden wenn die Nachtschicht in den Feiertag rein arbeitet?
Community-Antworten (3)
24.04.2010 um 09:36 Uhr
Hallo,
es kommt darauf an wie euer Arbeitstag geregelt ist. Unser Arbeitstag geht von 0:00-24:00 Uhr. Kollege hat Nachtschicht am Donnerstag, der Freitag ist ein Feiertag, also bekommt er die 6 Stunden ab 24:00 Uhr Feiertagszuschlag.
24.04.2010 um 21:49 Uhr
@kainil 24 Stunden Arbeitstag ist rechtlich richtig,aber trotzdem hoffe ich,daß Du damit nicht eine Schicht von Euch gemeint hast.Wenn Arbeitsstunden nach Mitternacht in den Feiertag hinein laufen,gibt es Zuschlag,außer es existieren zusätzliche BV oder der MTV regelt das.
26.04.2010 um 12:01 Uhr
@slimfast
zu kainils "es kommt darauf an wie euer Arbeitstag geregelt ist"
§9 (2) ArbZG: In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.
Ihr könnt also per BV regeln, das der Arbeitstag nicht um 00:00 beginnt und um 24:00 Endet, sondern z.B. um 06:00 beginnt und um 06:00 am nächsten Tag endet. Im Sinne dieser Regelung ist dann wenn man in einen Feiertag hineinarbeitet die Zeit von 00:00 Uhr bis 06:00 noch dem vorherigen Tag zugerechnet, der Feiertag beginnt also erst um 06:00 und endet um 06:00 am Folgetag. In diesem Fall werden natürlich für diese Zeit von 00:00 bis 06:00 keine Feiertagszuschläge fällig. Soweit keine Regelung existiert ist Arbeitstag == Kalendertag, also ist ab 00:00 Feiertag -> Feiertagszuschläge.
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