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BR Wahl gültig?

S
Seegurke
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns hat sich ein Mitglied das schon seit Jahren in Rente ist aufstellen lassen, ist vielen unbekannt (Schwerbehinderten Vertr.) ist die Wahl rechtens ?? Was wäre zu tun ??

1.26003

Community-Antworten (3)

N
nicoline

23.04.2010 um 19:08 Uhr

Seegurke, nun stellt sich heraus das unsere Schwerbeh.vert. schon auf Rente ist und seit jahren nicht mehr arbeitet ich verstehe nicht, was das mit Eurem Gremium zu tun hat, oder hat sie sich für die BR Wahl aufstellen lassen???????

Frage kann ein Abteilungsleiter sich zur Wahl stellen. Ja, das kann er, wenn er nicht auch noch "leitender Angestellter" ist. Der Begriff Leitender Angestellter hat nicht zwingend etwas mit Abteilungsleiter zu tun:

§ 5 BetrVG Abs. 3 Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

1.zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder

2.Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder

3.regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.

D
DerAlteHeini

24.04.2010 um 14:26 Uhr

Seegurke Die Lösung des Problems, dem Rentner wird mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung nicht mehr Mitglied des amtierenden BR ist, da er kein Arbeitnehmer des Betriebes ist.

Das entsprechende Ersatzmitglied wird nun ordentliches Betriebsratsmitglied.

Innerhalb der gesetzlichen Frist könnte die Wahl von den Berechtigten angefochten werden. Eine Wahlanfechtung dürfte aber vor diesem Hintergrund nicht erfolgreich sein.

Ist die Frist für eine Wahlanfechtung verstrichen, ist eh alles ok.

H
hundkatzemaus

24.04.2010 um 14:31 Uhr

Seegurke Wie bekommt man denn nicht mit das jemand gar nicht mehr da ist?

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