Erstellt am 23.04.2010 um 17:08 Uhr von nicoline
Seegurke,
*nun stellt sich heraus das unsere Schwerbeh.vert. schon auf Rente ist und seit jahren nicht mehr arbeitet*
ich verstehe nicht, was das mit Eurem Gremium zu tun hat, oder hat sie sich für die BR Wahl aufstellen lassen???????
*Frage kann ein Abteilungsleiter sich zur Wahl stellen.*
Ja, das kann er, wenn er nicht auch noch "leitender Angestellter" ist. Der Begriff Leitender Angestellter hat nicht zwingend etwas mit Abteilungsleiter zu tun:
§ 5 BetrVG Abs. 3
Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
1.zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2.Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3.regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
Erstellt am 24.04.2010 um 12:26 Uhr von DerAlteHeini
Seegurke
Die Lösung des Problems,
dem Rentner wird mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung nicht mehr Mitglied des amtierenden BR ist, da er kein Arbeitnehmer des Betriebes ist.
Das entsprechende Ersatzmitglied wird nun ordentliches Betriebsratsmitglied.
Innerhalb der gesetzlichen Frist könnte die Wahl von den Berechtigten angefochten werden. Eine Wahlanfechtung dürfte aber vor diesem Hintergrund nicht erfolgreich sein.
Ist die Frist für eine Wahlanfechtung verstrichen, ist eh alles ok.
Erstellt am 24.04.2010 um 12:31 Uhr von hundkatzemaus
Seegurke
Wie bekommt man denn nicht mit das jemand gar nicht mehr da ist?