Erstellt am 19.04.2010 um 11:23 Uhr von Forentroll
Es gibt keine Regelung dazu!
Erstellt am 19.04.2010 um 11:33 Uhr von sueton
Die Wahlbeteiligung ist simple Prozentrechnung,wird aber nirgendwo hinterfragt.Ansonsten s.Forentroll.Es gibt "nur" ein Wahlrecht - keine Pflicht.Wer nicht will,dann nicht,verschenkt aber ein hochwertiges Grundrecht.
Erstellt am 19.04.2010 um 12:20 Uhr von William
Hi,
und wie kann man das Beinflussen, wenn der Arbeitgeber kurzfristig alle in Urlaub schickt, und dieses mit wenig Arbeitsaufkommen begründet. Dann hat man keine Change mehr, die Mitarbeiter noch zur Briefwahl zu bekommen und dann hat man ebend pech??
Ist doch nicht toll!!!
Bitte mal den Wahlvorstand, sollen eine offizielle Anfrage an die GF stellen, damit das geklärt wird, nur wenn der auch sagt "ich weiß von nichts" dann ist echt doof.
Vereinbarung haben wir mit der GF nur, dass Schichtabsagen gemeldet werden, zum BR, aber nicht die Urlauber/ Gleitzeitler. Und wenn der Mitarbeiter kurzfirstig Urlaub erhält, wird er als letztes an die WAhl denken und schnell seine Urlaub antreten.
Das ist doch echt unfair.
Kann man da nix machen??
Gruß an alle
Erstellt am 19.04.2010 um 12:42 Uhr von sueton
Man kann auch im Urlaub mal kurz in die Firma und wählen.Bei Flugverbot ist man eh nicht weit weg.
Erstellt am 19.04.2010 um 14:35 Uhr von rkoch
Was spricht eigentlich gegen Briefwahl?
Erstellt am 19.04.2010 um 14:44 Uhr von William
Also, gegen Briefwahl spricht nichts, nur bekommen die Mitarbeiter erst am Dienstag gesagt, dass sie am Mittwoch und Donnerstag frei ist und da der Arbeitgeber keine Arbeit hat, wird er sie in Urlaub und Gleitzeit schicken, bzw. anbieten.
Hier werden die Mitarbeiter aus der Spätschicht erst zu Feierabend diese Entscheidung bekommen und sich freuen, Urlaub zu machen und dann sitzt keine Briefwahl mehr drin.
Das kann der Arbeitgeber ja so machen. Das ist für die Wahl natürlich nicht toll.
Aber ich glaube, man kann nichts machen und bin echt frustriert.
Gruß
Erstellt am 19.04.2010 um 15:55 Uhr von erwin
Der AG kann AN nicht einfach einmal in Urlaub schicken, lese einmal das Bundesurlaubsgesetz und auch den § 615 BGB. Wenn also keine Arbeit da ist, wäre dieses Unternehmensrisiko und § 615 BGB oder ggf. Kurzarbeit oder Betriebsferien aber dann auch alles unte rBeachtung der Mitbestimmung.
Der BR benötigt ggf. Schulungen, es scheint Wissenslücken zugeben die dringensd geschlossen werden müssten.
Erstellt am 19.04.2010 um 21:00 Uhr von nicoline
William,
die Wahl ist gültig, wenn einer zur Wahl geht und eine gültige Stimme abgibt! Es gibt keine 5% Klausel!;-))