Aufbewahrungsfrist Stimmzettel
Wie lange müssen die abgegebenen Stimmzettel nach der Betriebsratswahl aufbewahrt werden?
Community-Antworten (8)
23.04.2010 um 13:38 Uhr
Hallo! Die Stimmzettel gehören in die Wahlakte des WV,die dem neuen BR übergeben wird.Diese ist mindestens bis Ende Amtszeit aufzubewahren.
23.04.2010 um 13:39 Uhr
Mindestens bis zum Ablauf der Wahlanfechtungsfrist. Der Wahlvorstand übergibt aber die gesamten Wahlunterlagen bei der konstituierenden Sitzung an den neu gewählten BRV, damit ist es dem sein Problem. Wir bewahren sie auf bis zur nächsten BR Wahl.
23.04.2010 um 13:48 Uhr
"Mindestens bis zum Ablauf der Wahlanfechtungsfrist. Der Wahlvorstand übergibt aber die gesamten Wahlunterlagen bei der konstituierenden Sitzung an den neu gewählten BRV, damit ist es dem sein Problem. Antwort 2 Erstellt am 23.04.2010 um 11:39 Uhr von rolfo"
Schon erstaunlich wie hemdsärmelig einige BRe auch dort agieren wo es klare gesetzliche Vorgaben gibt!
Das ist nicht das Problem des Betriebsratsvorsitzenden! Die Wahlakten sind an den Betriebsrat zu übergeben und dieser hat sie mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit auf zu heben! Ausnahme hiervon sind verspätet eingegangene Briefwahlumschläge. Diese sind bereits einen Monat nach der Wahl ungeöffnet zu vernichten wenn die Wahl nicht angefochten wurde.
23.04.2010 um 13:52 Uhr
@BenroBox
geht doch, deine Antwort hier in diesem Thread ist problemorientiert und auch problemlösend und nicht oberlehrerhaft wie im anderen Thread......
Gruß Galaxy
23.04.2010 um 13:55 Uhr
Galaxy,
danke dass Du hier so schön zum Sachverhalt beiträgst.. :-))
Was würde das Forum nur ohne Deine wertvollen Beiträge machen?
23.04.2010 um 14:06 Uhr
@BentoBox
da du ja alles so schön und erschöpfend erklärt hast gab es nichts, was ich noch hinzufügen konnte. Ohne meine, deiner Ansicht nach wertvollen Beiträge (vielen Dank für das Lob), würde das Forum auch gut existieren, ich bin nicht so wichtig wie Du, ich bin normales BRM, habe nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen, verschreibe mich schon mal und lasse mir auch gerne weiterhelfen, wenn ich mal mit meiner Antwort daneben liege oder einen Gesetzestext falsch interpretiere oder widergebe. Dir noch ein schönes, sonniges WE
Gruß Galaxy
23.04.2010 um 14:32 Uhr
Find ich ja toll, wie konstruktiv hier manche Nutzer antworten.
23.04.2010 um 16:43 Uhr
Aber mal ganz ehrlich: Wenn dem BR-Vorsitzenden die Unterlagen übergeben werden, dann hat sie doch der Betriebsrat als Gremium bekommen, oder? Immerhin ist ja nur der Vorsitzende berechtigt, etwas im Namen des Gremiums zu übernehmen. Man kann auch päpstlicher als der Papst sein.
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