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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufbewahrungsfrist Stimmzettel

E
Erkelenz
Nov 2016 bearbeitet

Wie lange müssen die abgegebenen Stimmzettel nach der Betriebsratswahl aufbewahrt werden?

7.53608

Community-Antworten (8)

S
sueton

23.04.2010 um 13:38 Uhr

Hallo! Die Stimmzettel gehören in die Wahlakte des WV,die dem neuen BR übergeben wird.Diese ist mindestens bis Ende Amtszeit aufzubewahren.

R
rolfo

23.04.2010 um 13:39 Uhr

Mindestens bis zum Ablauf der Wahlanfechtungsfrist. Der Wahlvorstand übergibt aber die gesamten Wahlunterlagen bei der konstituierenden Sitzung an den neu gewählten BRV, damit ist es dem sein Problem. Wir bewahren sie auf bis zur nächsten BR Wahl.

B
BentoBox

23.04.2010 um 13:48 Uhr

"Mindestens bis zum Ablauf der Wahlanfechtungsfrist. Der Wahlvorstand übergibt aber die gesamten Wahlunterlagen bei der konstituierenden Sitzung an den neu gewählten BRV, damit ist es dem sein Problem. Antwort 2 Erstellt am 23.04.2010 um 11:39 Uhr von rolfo"

Schon erstaunlich wie hemdsärmelig einige BRe auch dort agieren wo es klare gesetzliche Vorgaben gibt!

Das ist nicht das Problem des Betriebsratsvorsitzenden! Die Wahlakten sind an den Betriebsrat zu übergeben und dieser hat sie mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit auf zu heben! Ausnahme hiervon sind verspätet eingegangene Briefwahlumschläge. Diese sind bereits einen Monat nach der Wahl ungeöffnet zu vernichten wenn die Wahl nicht angefochten wurde.

G
Galaxy

23.04.2010 um 13:52 Uhr

@BenroBox

geht doch, deine Antwort hier in diesem Thread ist problemorientiert und auch problemlösend und nicht oberlehrerhaft wie im anderen Thread......

Gruß Galaxy

B
BentoBox

23.04.2010 um 13:55 Uhr

Galaxy,

danke dass Du hier so schön zum Sachverhalt beiträgst.. :-))

Was würde das Forum nur ohne Deine wertvollen Beiträge machen?

G
Galaxy

23.04.2010 um 14:06 Uhr

@BentoBox

da du ja alles so schön und erschöpfend erklärt hast gab es nichts, was ich noch hinzufügen konnte. Ohne meine, deiner Ansicht nach wertvollen Beiträge (vielen Dank für das Lob), würde das Forum auch gut existieren, ich bin nicht so wichtig wie Du, ich bin normales BRM, habe nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen, verschreibe mich schon mal und lasse mir auch gerne weiterhelfen, wenn ich mal mit meiner Antwort daneben liege oder einen Gesetzestext falsch interpretiere oder widergebe. Dir noch ein schönes, sonniges WE

Gruß Galaxy

E
Erkelenz

23.04.2010 um 14:32 Uhr

Find ich ja toll, wie konstruktiv hier manche Nutzer antworten.

T
Tanzbär

23.04.2010 um 16:43 Uhr

Aber mal ganz ehrlich: Wenn dem BR-Vorsitzenden die Unterlagen übergeben werden, dann hat sie doch der Betriebsrat als Gremium bekommen, oder? Immerhin ist ja nur der Vorsitzende berechtigt, etwas im Namen des Gremiums zu übernehmen. Man kann auch päpstlicher als der Papst sein.

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