Guten Morgen, hier meine Frage:
Bei der Berechnung der Mitarbeiter: - Aushilfen, geringfügig Beschäftigte
sind grundsätzlich sofort wahlberechtigt ?, oder: Text aus Schulung fuer BR:
Auch Aushilfsarbeiter sind mitzuzählen, sofern solche Beschäftigten regelmäßig für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Jahr beschäftigt wird und auch in Zukunft mit
einer solchen Beschäftigung gerechnet werden kann.
Danke