Hallo zusammen,
wir haben eine Frage zum Thema:Wahl von Ausschüssen bei der konstituierende Sitzung.
Im Betr.VG §27/28 steht das sie nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Ist dies ein Muss? Ist diese Vorgabe in der Praxis eigentlich umsetzbar?
Was ist mit "....so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats..." in Bezug auf den Betriebsauschuss gemeint?
Viele schwierige Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank.