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Konstituierende Sitzung - Wahl von Ausschüssen

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Jungevommeer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben eine Frage zum Thema:Wahl von Ausschüssen bei der konstituierende Sitzung. Im Betr.VG §27/28 steht das sie nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Ist dies ein Muss? Ist diese Vorgabe in der Praxis eigentlich umsetzbar? Was ist mit "....so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats..." in Bezug auf den Betriebsauschuss gemeint? Viele schwierige Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank.

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Community-Antworten (4)

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Taurus

23.04.2010 um 12:09 Uhr

Nach dem bei der konstituierende Sitzung der Vorsitzende und der Stellvertreter gewählt sind, übernimmt der Vorsitzende die Leitung der Sitzung und kann dann zb die Wahl des BA,PA,WA usw einleiten. Das heisst es wird gefragt wer an welchen Ausschüssen Interesse hat und dann wird gewähl... ich verstehe Deine Frage nicht ganz.

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Jungevommeer

23.04.2010 um 12:28 Uhr

Ja, dass heißt doch aber dann, dass nicht die Mehrheit bei der Wahl von Ausschussmitgliedern entscheidet sonden das Verhältnis in Bezug auf die BR Wahl. Eine "kleine" Liste kann dann also, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, in jedem Ausschuss vertreten sein?

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peters

23.04.2010 um 14:32 Uhr

Nicht das Verhältnis in Bezug auf die BR-Wahl sondern auf die in der BR-Sitzung abgegebenen Stimmen.

Und keinesfalls kann eine kleine Liste in jedem Ausschuss vertreten sein. Je nach Zahl der Mitglieder und Abstimmungsergebnis kann es sein, dass es eben nicht reicht.

Außerdem: es steht nirgends, dass bei der Wahl zu den Ausschüssen die gleichen Listen antreten müssen wie bei der BR-Wahl. Die BR-Mitglieder haben die Möglichkeit, Vorschläge für die Ausschussmitglieder einzureichen. Dabei KÖNNEN sie dies für ihre Listen der BR-Wahl tun, müssen aber nicht. Es kann sein, dass BRM einer Liste gar keinen Kandidaten benennen, dass sich zwei bei der BR-Wahl angetretene Listen zusammen schließen und einen gemeinsamen Vorschlag machen...

Die Karten können dabei ganz neu gemischt werden.

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peters

23.04.2010 um 14:40 Uhr

Ich versuchs mal mit einem Beispiel:

13 BRM, davon 8 aus Liste 1 und 5 aus Liste 2. Beide Listen benennen Kandidaten für einen Ausschuss. Der BR hat festgelegt, dass der Ausschuss aus 5 Mitgliedern besteht.

Alle BRM der Listen stimmen für ihre Kandidaten, also Liste 1 hat 8 Stimmen und Liste 2 hat 5. Dann sind nach D'Hondt die Kennzahlen zu bilden und die 5 Plätze zu verteilen.

Es ist aber nicht verboten, dass für Liste 1 nur 3 Stimmen und für Liste 2 zehn Stimmen abgegeben werden.

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