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Mitglied im Wirtschaftsausschuss trotz Aufhebungsvertrag?

N
newbie59
Mai 2021 bearbeitet

In den WiA können MA der Firma bestellt werden (§107 BetrVG). Wenn nun heute (10.05.) ein MA einen Aufhebungsvertrag mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12. unterschrieben hat, ist dieser MA dann noch MA der Firma im Sinne des §107 BetrVG?

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Community-Antworten (3)

G
ganther

10.05.2021 um 14:31 Uhr

natürlich :)

U
UdoWoe

11.05.2021 um 11:02 Uhr

Er bleibt solange MA der Firma, bis er aus dieser ausscheidet. Egal ob er in Rente geht, einen Aufhebungsvertrag unterschrieben , gekündigt hat bzw, gekündigt wurde. Das ändert auch seinen Status im BR oder WA nicht.

E
esci

11.05.2021 um 15:04 Uhr

Im Übrigen gilt das auch bei einer etwaigen Freistellung. BR-Mitgliedschaft und somit auch alle damit betroffenen Ämter bleiben bestehen.

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