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Aufbewahrung der Protokolle

P
paggio
Jan 2018 bearbeitet

Wer kann mir sagen, wie lange der BR die Unterlagen (Protokolle usw.) aufbewahren muss?

1.40003

Community-Antworten (3)

E
erwischt

22.04.2010 um 23:55 Uhr

Niemand , weil es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gibt

(auch wenn einige gerne die 10 Jahresfrist des HGB anführen)

Grundregel: solange aufbewahren, wie sie von rechtlicher Bedeutung sein könnten

H
hundkatzemaus

23.04.2010 um 00:34 Uhr

Grundregel: solange aufbewahren, wie sie von rechtlicher Bedeutung sein könnten

Und wenn dies kürzer als 4 Jahre ist?

R
ridgeback

23.04.2010 um 00:40 Uhr

Die Aufbewahrungspflicht geht über die Amtszeit des Betriebsrats hinaus. Von daher sind die Niederschriften dem nachfolgenden Betriebsrat weiterzugeben.

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