Aufbewahrung der Protokolle
Wer kann mir sagen, wie lange der BR die Unterlagen (Protokolle usw.) aufbewahren muss?
Community-Antworten (3)
22.04.2010 um 23:55 Uhr
Niemand , weil es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gibt
(auch wenn einige gerne die 10 Jahresfrist des HGB anführen)
Grundregel: solange aufbewahren, wie sie von rechtlicher Bedeutung sein könnten
23.04.2010 um 00:34 Uhr
Grundregel: solange aufbewahren, wie sie von rechtlicher Bedeutung sein könnten
Und wenn dies kürzer als 4 Jahre ist?
23.04.2010 um 00:40 Uhr
Die Aufbewahrungspflicht geht über die Amtszeit des Betriebsrats hinaus. Von daher sind die Niederschriften dem nachfolgenden Betriebsrat weiterzugeben.
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