Erstellt am 22.04.2010 um 15:09 Uhr von DonJohnson
Ja, so ist es... Es kann also sogar sein, dass das Minderheitengeschlecht alle Sitze bekommt - je nach Lage der Dinge ;-)))
Erstellt am 22.04.2010 um 15:11 Uhr von Hasenfuss
Wo kann ich das nachlesen? Gibt es einen §?
Erstellt am 22.04.2010 um 15:17 Uhr von DonJohnson
§ 5 Abs 1 WO
"... Sodann errechnet der Wahlvorstand den MINDESTANTEIL der Betriebsratssitze für das Geschlecht in der Minderheit..."