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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sitzverteilung Geschlechterquote

H
Hasenfuss
Nov 2016 bearbeitet

Was ist bei der Sitzverteilung zu berücksichtigen, wenn vom Minderheitengeschlecht jede Menge Bewerber vorhanden sind und die Mindestsitze an das Minderheitsgeschlecht vergeben sind? Erfolgt der Rest der Sitzverteilung nach Anzahl der Höchststimmen? Ich finde einfach keinen passenden §.

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Community-Antworten (3)

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DonJohnson

22.04.2010 um 17:09 Uhr

Ja, so ist es... Es kann also sogar sein, dass das Minderheitengeschlecht alle Sitze bekommt - je nach Lage der Dinge ;-)))

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Hasenfuss

22.04.2010 um 17:11 Uhr

Wo kann ich das nachlesen? Gibt es einen §?

D
DonJohnson

22.04.2010 um 17:17 Uhr

§ 5 Abs 1 WO "... Sodann errechnet der Wahlvorstand den MINDESTANTEIL der Betriebsratssitze für das Geschlecht in der Minderheit..."

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