Sitzverteilung Geschlechterquote
Was ist bei der Sitzverteilung zu berücksichtigen, wenn vom Minderheitengeschlecht jede Menge Bewerber vorhanden sind und die Mindestsitze an das Minderheitsgeschlecht vergeben sind? Erfolgt der Rest der Sitzverteilung nach Anzahl der Höchststimmen? Ich finde einfach keinen passenden §.
Community-Antworten (3)
22.04.2010 um 17:09 Uhr
Ja, so ist es... Es kann also sogar sein, dass das Minderheitengeschlecht alle Sitze bekommt - je nach Lage der Dinge ;-)))
22.04.2010 um 17:11 Uhr
Wo kann ich das nachlesen? Gibt es einen §?
22.04.2010 um 17:17 Uhr
§ 5 Abs 1 WO "... Sodann errechnet der Wahlvorstand den MINDESTANTEIL der Betriebsratssitze für das Geschlecht in der Minderheit..."
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