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Stützunterschriften

M
MarcoBTF
Nov 2016 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren, in unsrem Betreib sind die Betriebsratswahlen in Vorbereitung. Nun eine Frage zu den Stützunterschriften. Wir sind ungef. 165 AN. Reichen auf den Vorschlagslisten nur drei Stützunterschriften, da ja mindestens drei Unterschriften darauf sein müssen lt. BetrVG? Auch im Wahlausschreiben steht, dass mindestens drei wahlberechtigte AN unterstützen müssen.

Möchten nicht, dass aufgrund von Formfehlern die Wahl im nach hinein angefochten werden kann.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

21.04.2010 um 21:55 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, Eigentlich sind wir hier Kollegen und die Ansprechweise ist das "Du"...

*Wir sind ungef. 165 AN. Reichen auf den Vorschlagslisten nur drei Stützunterschriften, da ja mindestens drei Unterschriften darauf sein müssen lt. BetrVG? * Zeig mir mal bitte, wo genau das steht... Ich finde § 14 Abs 4 BetrVG ist da eindeutig

Möchten nicht, dass aufgrund von Formfehlern die Wahl im nach hinein angefochten werden kann. Dann solltest du vielleicht ein WV Seminar belegen haben...

N
nicoline

21.04.2010 um 22:03 Uhr

MarcoBTF, der etwas irreführende Text des BetrVG hat schon so manchen mit einer Frage dazu hierher verschlagen.

Es gilt:

bis zu 20 AN müsen es mindestens 2 Stützunterschriften sein (1/20 = 1)

von 21 - 60 AN müssen es mindestens 3 sein

von 61 -1000 AN müssen es mindestens 1/20 sein

ab 1001 - ..... AN reichen grundsätzlich 50

Also müssen es bei 165 MA 8,25 also 9 Stützunterschriften sein! Eine "ungefähr" Berechnung darf es übrigens nicht geben!

A
Angie

22.04.2010 um 11:48 Uhr

Hallo MarcoBTF, im Wahlausschreiben müssen die 9 Stützunterschriften aufgeführt sein. Der Wahlvostand muss dies unbedingt ändern.

MfG Angie

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