Sehr geehrte Damen und Herren,
in unsrem Betreib sind die Betriebsratswahlen in Vorbereitung. Nun eine Frage zu den Stützunterschriften.
Wir sind ungef. 165 AN. Reichen auf den Vorschlagslisten nur drei Stützunterschriften, da ja mindestens drei Unterschriften darauf sein müssen lt. BetrVG? Auch im Wahlausschreiben steht, dass mindestens drei wahlberechtigte AN unterstützen müssen.

Möchten nicht, dass aufgrund von Formfehlern die Wahl im nach hinein angefochten werden kann.

Vielen Dank für Ihre Antwort.