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Walhlvortstand gibt Liste vorzeitig an Konkurrenz bekannt

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SigiSorglos
Nov 2016 bearbeitet

Der Wahlvorstand in unserem Betrieb besteht aus Personen, die ebenfalls für den BR kandidieren. Wir haben kürzlich die Liste mit unseren Kandidaten an den Wahlvorstand abgegeben. Kurz darauf mußten wir feststellen, dass unser Wahlvorschlag bereits innerhalb des derzeit bestehenden Betriebsrats diskutiert wurde und sogar schon Stimmung gegen unsere Liste verbreitet wurde. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht mal den Bescheid über die Zulassung unserer Liste zur Wahl.

Durch die vorzeitige Bekanntmachung unserer Liste an bestimmte Personen fühlen wir unsere Chancengleichheit verletzt. Gibt es eine Möglichkeit, dagegen anzugehen?

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Community-Antworten (3)

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sueton

21.04.2010 um 12:15 Uhr

Hallo "Sorgloser":-) Die Wahlvorschläge müssen spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe veröffentlicht werden.Eine frühere Veröffentlichung ist nicht ausgeschlossen und wird sogar empfohlen (zwecks Bekanntheitsgraderhöhung u.Ä.).Da hilft nur Gegenpropaganda und das Wissen,daß der alte BR ja nicht allein wählt.Eigentlich ist der WV zur Vertraulichkeit verpflichtet,aber rechtlich sehe ich da keine Möglichkeit.Viel Erfolg!!!

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SigiSorglos

21.04.2010 um 12:24 Uhr

Danke für die Antwort sueton.

Gegen eine allgemeine vorzeitige Veröffentlichung wäre ja nichts einzuwenden, wenn dies bei allen Listen gleichsam geschehen würde. Bisher sind aber keine Listen bekanntgemacht. Nur unsere Konkurrenz hat unsere Kandidatenliste nebst Unterstützerliste dikutiert und richtet jetzt die Strategie entsprechend aus. Das ist für mich kein faierer Wahlvorgang mehr.

Woraus ergibt sich die Vertraulichkeit des WV? Gibt es da einen Paragraphen o.ä.. Habe nichts gefunden was passt.

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sueton

21.04.2010 um 12:57 Uhr

Paragraphen habe ich da auch nicht,aber die Vertraulichkeit ergibt sich m.E. Qua Amt, also aus der großen Verantwortung heraus.Bald sind neue Mitstreiter im Netz,die helfen Dir bestimmt konkreter.

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