Erstellt am 21.04.2010 um 10:15 Uhr von sueton
Hallo "Sorgloser":-)
Die Wahlvorschläge müssen spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe veröffentlicht werden.Eine frühere Veröffentlichung ist nicht ausgeschlossen und wird sogar empfohlen (zwecks Bekanntheitsgraderhöhung u.Ä.).Da hilft nur Gegenpropaganda und das Wissen,daß der alte BR ja nicht allein wählt.Eigentlich ist der WV zur Vertraulichkeit verpflichtet,aber rechtlich sehe ich da keine Möglichkeit.Viel Erfolg!!!
Erstellt am 21.04.2010 um 10:24 Uhr von SigiSorglos
Danke für die Antwort sueton.
Gegen eine allgemeine vorzeitige Veröffentlichung wäre ja nichts einzuwenden, wenn dies bei allen Listen gleichsam geschehen würde. Bisher sind aber keine Listen bekanntgemacht. Nur unsere Konkurrenz hat unsere Kandidatenliste nebst Unterstützerliste dikutiert und richtet jetzt die Strategie entsprechend aus.
Das ist für mich kein faierer Wahlvorgang mehr.
Woraus ergibt sich die Vertraulichkeit des WV? Gibt es da einen Paragraphen o.ä.. Habe nichts gefunden was passt.
Erstellt am 21.04.2010 um 10:57 Uhr von sueton
Paragraphen habe ich da auch nicht,aber die Vertraulichkeit ergibt sich m.E. Qua Amt, also aus der großen Verantwortung heraus.Bald sind neue Mitstreiter im Netz,die helfen Dir bestimmt konkreter.