Auszählung der Stimmen
Guten Morgen, Meine Frage: Kann die Gewerkschaft - nicht mit einer Liste im Unternehmen vertreten, sich das Recht einräumen bei der Auszählung der Stimmen dabei zu sein ? Danke für die Info.
Community-Antworten (5)
21.04.2010 um 11:57 Uhr
Moin Lucya! Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft dürfen bei der Auszählung dabei sein.Die Mitgliedschaft eines AN reicht da schon.
21.04.2010 um 13:49 Uhr
Vergesst nicht, die Auszählung ist öffentlich!
21.04.2010 um 14:49 Uhr
Hallo Forentroll, das ist klar - trotzdem war mir das mit der Gewerkschaft nicht klar, verstehe auch den Hintergrund nicht wirklich
21.04.2010 um 14:55 Uhr
Lucya: Guckst Du §16(1) Satz 6 BetrVG. Die Gewerkschaft darf sogar bei allen Sitzungen des WV dabei sein...
21.04.2010 um 14:58 Uhr
Wenn kein Mitglied des WV Mitglied der Gewerkschaft ist.
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