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Auszählung der Stimmen

L
Lucya
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, Meine Frage: Kann die Gewerkschaft - nicht mit einer Liste im Unternehmen vertreten, sich das Recht einräumen bei der Auszählung der Stimmen dabei zu sein ? Danke für die Info.

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Community-Antworten (5)

S
sueton

21.04.2010 um 11:57 Uhr

Moin Lucya! Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft dürfen bei der Auszählung dabei sein.Die Mitgliedschaft eines AN reicht da schon.

F
Forentroll

21.04.2010 um 13:49 Uhr

Vergesst nicht, die Auszählung ist öffentlich!

L
Lucya

21.04.2010 um 14:49 Uhr

Hallo Forentroll, das ist klar - trotzdem war mir das mit der Gewerkschaft nicht klar, verstehe auch den Hintergrund nicht wirklich

P
Petrus

21.04.2010 um 14:55 Uhr

Lucya: Guckst Du §16(1) Satz 6 BetrVG. Die Gewerkschaft darf sogar bei allen Sitzungen des WV dabei sein...

H
hundkatzemaus

21.04.2010 um 14:58 Uhr

Wenn kein Mitglied des WV Mitglied der Gewerkschaft ist.

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