Erstellt am 21.04.2010 um 09:57 Uhr von sueton
Moin Lucya!
Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft dürfen bei der Auszählung dabei sein.Die Mitgliedschaft eines AN reicht da schon.
Erstellt am 21.04.2010 um 11:49 Uhr von Forentroll
Vergesst nicht, die Auszählung ist öffentlich!
Erstellt am 21.04.2010 um 12:49 Uhr von Lucya
Hallo Forentroll,
das ist klar - trotzdem war mir das mit der Gewerkschaft nicht klar, verstehe auch den Hintergrund nicht wirklich
Erstellt am 21.04.2010 um 12:55 Uhr von Petrus
Lucya: Guckst Du §16(1) Satz 6 BetrVG. Die Gewerkschaft darf sogar bei allen Sitzungen des WV dabei sein...
Erstellt am 21.04.2010 um 12:58 Uhr von hundkatzemaus
Wenn kein Mitglied des WV Mitglied der Gewerkschaft ist.