Stützunterschriften - BetrVG §14
Hallo, im Wahlausschreiben zur anstehenden JAV-Wahl wird eine Anzahl an benötigten Stützunterschriften (zur Zulassung einer Vorschlagsliste) ausgewiesen, die viel höher als die ist, die nach §14 (ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten) eigentlich vorgeschrieben wird. Der Wahlvorstand ist der Auffassung, das gehe aber in Ordung, da dieses Wahlausschreiben in der Form in einer Sitzung beschlossen worden ist und im Gesetz ja von "mindestens" die Rede ist. Kann der Wahlvorstand wirklich eine höhere Anzahl benötigter Stützunterschriften beschließen???
Community-Antworten (1)
20.04.2010 um 21:08 Uhr
Kann er, aber das interessiert keinen. Damit macht er sich lächerlich. Wenn die Kandidaten mehr sammeln, als das Gesetz vorsieht, ist das ok. Müssen müssen sie aber nicht! Und der Wahlvorstand hat sich an das Gesez zu zu halten, nicht mehr und nicht weniger.
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