Folgende Frage:

Unser Betrieb beschäftigt sogenannte -Freizeithelfer- mit einem befristeten Vertrag auf Stundenbasis. ALle sind länger als 3 Monate und über den Wahlzeitraum beschäftigt.

Welches Wahlrecht haben sie und zählen sie bei der Berechnung der Betriebsgröße?

Nun stellt sich noch die Frage, ob das Wahlausschreiben korrigiert werden muss, da nun die Betriebsgröße deutlich über 200 Mitarbeitern liegt.

Die Kollegen waren aber zum Zeitpunkt der Erstellung des Wahlausschreibens beschäftigt und wurden uns sozusagen unterschlagen.