Freizeithelfer Wahlrecht?
Folgende Frage:
Unser Betrieb beschäftigt sogenannte -Freizeithelfer- mit einem befristeten Vertrag auf Stundenbasis. ALle sind länger als 3 Monate und über den Wahlzeitraum beschäftigt.
Welches Wahlrecht haben sie und zählen sie bei der Berechnung der Betriebsgröße?
Nun stellt sich noch die Frage, ob das Wahlausschreiben korrigiert werden muss, da nun die Betriebsgröße deutlich über 200 Mitarbeitern liegt.
Die Kollegen waren aber zum Zeitpunkt der Erstellung des Wahlausschreibens beschäftigt und wurden uns sozusagen unterschlagen.
Community-Antworten (3)
20.04.2010 um 18:31 Uhr
@iolar Entscheidend ist, ob diese "Freizeithelfer" in den Betrieb eingebunden sind, also dem Weisungsrecht des AG unterliegen, ihre Tätigkeit nicht frei gestalten und über ihre Arbeitszeit nicht selbst bestimmen können. Wenn das der Fall ist sind sie Arbeitnehemer im Sinne des §5 Abs. 1 BetrVG und haben somit das aktive und passive Wahlrecht und zählen mit zur Betriebsgröße.
webun
20.04.2010 um 19:01 Uhr
@iolar da war ich mal wieder etwas zu schnell: Passives Wahlrecht nur dann, wenn sie 6 Monate dem Betrieb angehören, 3 reichen nicht.
webun
20.04.2010 um 19:19 Uhr
Danke^^
Das hatte ich mitbedacht, zum Teil sind sie seit 2008 beschäftigt.
Nun stellt sich noch die Frage, ob das Wahlausschreiben korrigiert werden muss, da nun die Betriebsgröße deutlich über 200 Mitarbeitern liegt.
Die Kollegen waren aber zum Zeitpunkt der Erstellung des Wahlausschreibens beschäftigt und wurden uns sozusagen unterschlagen.
Verwandte Themen
Wahlrecht - einfaches Wahlverfahren
Älterzum Thema Wahlrecht Ein Frage erreichte uns als Wahlvorstand - wir haben da keine Unterscheidung getroffen und sind allgemein von sechs Monaten bei Wahlrecht und Kandidatur ausgegangen. Anfrage: ic
Passives Wahlrecht bei Konzernzugehörigkeit etc
ÄlterHallo und Guten Tag! Ich habe folgende Frage: Wir sind eine eigenständige Firma, ein Betrieb mit 70 Leuten. Diese Firma gehört zu einer Gruppe eines großen übergeordneten Konzerns ( ein Zusammensc
Fragen bezüglich des aktiven Wahlrechts zum Betriebsrat
ÄlterBezüglich der Aufstellung der Wählerliste zu Betriebsratswahlen habe ich Fragen: Haben Mitarbeiter im Vorruhestand (noch) ein Wahlrecht? Wie ist die Situation wenn sie zwar bei Aufstellung der Wähl
Aktives Wahlrecht bei eigentlich unwirksamer Kündigung
ÄlterHallo Forum, erstmalig wählen wir einen Betriebsrat. Eine Liste - Personenwahl. Wir sind jetzt in der misslichen Lage, dass einem Kollegen der als Bewerber auf der Liste steht aus Einspargründen
Kein aktives und passives Wahlrecht bei der Deutschen Telekom
ÄlterHallo zusammen, kann es sein, dass bei der Deutschen Telekom Beamte in einen (virtuellen) Betrieb versetzt werden, die Arbeit aber von einem anderen Betrieb erledigt wird und dadurch die Definitio