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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bekanntmachung Unterstützer

E
eismann
Nov 2016 bearbeitet

Ist es zulässig oder evtl. auch Pflicht die Unterstützer der jeweiligen Vorschlagslisten mitzuveröffentlichen?

Danke, für die Anwort. Aber was geschieht, wenn der Wahlvorstand dem Arbeitgeber die Unterstützer von einzelnen (vom Arbeitgeber nicht besonders gemochten) Bewerber trotzdem mitteilt, z.B. mündlich.

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Community-Antworten (3)

V
vokuhila

20.04.2010 um 17:44 Uhr

Es ist weder zulässig noch Pflicht die Unterzeichner der Stützunterschriften zu veröffentlichen. Das geht rein nur die Wahlvorstände etwas an, sonst niemanden!

E
eismann

20.04.2010 um 18:15 Uhr

Danke, für die Anwort. Aber was geschieht, wenn der Wahlvorstand dem Arbeitgeber die Unterstützer von einzelnen (vom Arbeitgeber nicht besonders gemochten) Bewerber trotzdem mitteilt, z.B. mündlich.

S
SigiSorglos

22.04.2010 um 12:48 Uhr

Die Frage von Eismann würde mich auch interessieren.

Bei uns ist der Fall etwas anders. Der Wahlvorstand hat dem bestehenden BR die Unterstützerliste mündlich zur Kenntnis gegeben und nun wird von Seiten des bestehenden BR Druck auf unsere Unterstützer ausgeübt, schon bevor unsere Liste veröffentlich ist.

Kann man da rechtlich einschreiten?

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