Ist es zulässig oder evtl. auch Pflicht die Unterstützer der jeweiligen Vorschlagslisten mitzuveröffentlichen?

Danke, für die Anwort. Aber was geschieht, wenn der Wahlvorstand dem Arbeitgeber die Unterstützer von einzelnen (vom Arbeitgeber nicht besonders gemochten) Bewerber trotzdem mitteilt, z.B. mündlich.