Erstellt am 20.04.2010 um 15:44 Uhr von vokuhila
Es ist weder zulässig noch Pflicht die Unterzeichner der Stützunterschriften zu veröffentlichen.
Das geht rein nur die Wahlvorstände etwas an, sonst niemanden!
Erstellt am 20.04.2010 um 16:15 Uhr von eismann
Danke, für die Anwort. Aber was geschieht, wenn der Wahlvorstand dem Arbeitgeber die Unterstützer von einzelnen (vom Arbeitgeber nicht besonders gemochten) Bewerber trotzdem mitteilt, z.B. mündlich.
Erstellt am 22.04.2010 um 10:48 Uhr von SigiSorglos
Die Frage von Eismann würde mich auch interessieren.
Bei uns ist der Fall etwas anders. Der Wahlvorstand hat dem bestehenden BR die Unterstützerliste mündlich zur Kenntnis gegeben und nun wird von Seiten des bestehenden BR Druck auf unsere Unterstützer ausgeübt, schon bevor unsere Liste veröffentlich ist.
Kann man da rechtlich einschreiten?