Erstellt am 20.04.2010 um 13:37 Uhr von sueton
Hier ist leider wirklich höhere Gewalt im Spiel.Tag der Wahl sowie Tag,Ort und Zeit der Stimmenauszählung mussten bereits im WA genannt werden und sind somit nicht mehr änderbar.Leider.
Erstellt am 20.04.2010 um 13:58 Uhr von PTNetty
Wie wäre es denn mit einem Antrag auf NACHTRÄGLICHE schriftliche Stimmabgabe, WO §35?
Der Antrag muss 3 Tage vor Wahl mitgeteilt worden sein. Kann schriftlich aber auch mündlich (Telefon?)angefordert werden. Wahlvorstand legt dann den Zeitpunkt fest zu dem die Unterlagen nach der "ordentlichen Wahl" da sein müssen. Bekanntmachung dass eine nachträgliche Stimmabgabe stattfindet, erfolgt in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben!
Erst danach wird ausgezählt und die Wahl abgeschlossen.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 20.04.2010 um 17:20 Uhr von Petrus
@PTN: Die nachträgliche Stimmabgabe gibt es leider nur im vereinfachten Verfahren. Das kommt bei 160 MA definitiv nicht zur Anwendung.
Erstellt am 21.04.2010 um 12:24 Uhr von PTNetty
@Petrus
Das war mir nicht klar.
Schade.
Danke.
Gruß
PT Netty