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Wahlvorstandssitzung auch digital möglich

T
Timm
Mai 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

in 2022 stehen die BR-Wahlen an. Wir sind aktuelle dabei die Wahl vorzubereiten. Dabei ist uns eine Frage aufgekommen, die in der BetrVGDV1WO nicht behandelt wird.

Kann der Wahlvorstand seine Sitzungen auch digital (online) durchführen, und auf welcher Grundlage.

Danke

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Community-Antworten (6)

E
enigmathika

05.05.2021 um 14:03 Uhr

Ich habe neulich (25.3.) beim eKongress des W.A.F. noch gelernt, dass die Wahlvorstände in Präsenz tagen müssen und dass der §129 für diese ausdrücklich NICHT gilt.

C
celestro

05.05.2021 um 14:32 Uhr

guter Hinweis ... Danke!

T
Thomas63

06.05.2021 um 11:25 Uhr

Bis 2022 ist ja noch etwas Zeit. Vielleicht ändert die 'Politik die Gesetzte. Wer hätte vor 2 Jahren gedacht das BRs oder GBRs Onlinesitzungen machen dürfen und die Beschlüsse gelten. Wird wahrscheinlich davon abhängen wie sich die Pandemie entwickelt.

C
celestro

06.05.2021 um 11:29 Uhr

naja ... die WVs arbeiten ja nicht nur zu den "Standard"-Wahlterminen. Wenn man bis jetzt den WVen es nicht erlaubt, wieso dann später? Zumal der WV im Gegensatz zu BR Gremien ja normalerweise nur 3 Personen groß ist.

K
kratzbürste

06.05.2021 um 13:29 Uhr

Die Bundesregierung arbeitet ja daran, die Inhalte des § 129 BetrVG dauerhaft umzusetzen - ist aber eben noch nicht geschehen. Und die Wahlvorschriften ändern sich vielleicht auch noch bis 2022.

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