Listenwahl ab 100 MA?
Hallo Zusammen,
ist es Pflicht bei einer BR-Wahl von über 100 Mitarbeitern eine Listen-Wahl zu machen oder kann auch "normal" gewählt werden?
Vielen Dank im Vorraus!
Community-Antworten (2)
19.04.2010 um 17:44 Uhr
In Betrieben über 100 AN ist die Listenwahl die "normale" Wahl...
ABER: Wenn nur eine Liste eingereicht wird, gibt es die Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl). Der WV sollte da aber tunlichst neutral sein und nicht versuchen auf ein Wahlverfahren hinzuwirken...
19.04.2010 um 23:57 Uhr
tornaux Und was sagt das Betriebsverfassungsgesetz??
§ 14 Wahlvorschriften (1) Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. (2) Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist.
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