In unserem Betrieb ist eine Mitarbeiterin als Leiharbeiterin beschäftigt. Sie wurde korrekt vom AG für die Wählerliste gemeldet.
Nun wird seitens der Zeitarbeitsfirma ihr gegenüber geäußert, die Teilnahme an der BR-Wahl wäre im Sinne der Abrechnung Ihrer Stunden und des Versicherungsschutzes auf dem Weg zum Wahlraum (die Wahl findet außerhalb der Firma statt) - eine "Privatsache" der Mitarbeiterin.
Unsere Firma ist m.E. verpflichtet, die Zeit der BR-Wahl voll zu vergüten (d.h. abzuzeichnen), ebenso wie "normale" geleistete Stunden. Richtig?

Es finden vor und nach der eigentlichen Wahl zusätzlich Informationsreferate statt. Ich nehme an, diese Zeit kann für die Mitarbeiterin nicht als Arbeitszeit gelten.