Erstellt am 01.09.2005 um 02:34 Uhr von vollmond
Hallo bobdermeister,
Eine prozentuale Regelung sieht das Gesetz nicht vor, aber es müssen mindestens 3 wahlberechtigte AN sein. Falls ihr die nicht zusammen bekommt muß die im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Wahl durchführen.
Gruß vollmond
Erstellt am 01.09.2005 um 23:29 Uhr von Stern
Hallo bobdermeister und vollmund,
ich kann mich hier nur vollmund anschliessen, aber warum eine geringe Teilnahme? Ist die Briefwahl Thema bei Euch?