Erstellt am 28.12.2008 um 10:08 Uhr von Mona-Lisa
@DieterB,
nein, gibt es nicht! Eine bestimmte Wahlbeteiligung ist nicht vorgeschrieben.
Wenn sich z. B. 3 Kandidaten zur Verfügung stellen, 3 Betriebsräte sieht das BetrVG für die Belegschaftsgrösse vor und nur diese 3 geben sich selbst ihre Stimme, hat der Betrieb ein rechtmässiges Gremium!
Erstellt am 28.12.2008 um 17:48 Uhr von Bärbel1
@Fenja
..... Ist das nicht erschreckend?... was soll hier erschreckend sein?
Erstellt am 28.12.2008 um 18:15 Uhr von der Neue
Bei 3 Kandidaten, mit min. 3 Unterschriften, die nicht doppelt sein dürfen würde es ja mindestens 9 Wähler geben. Oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 28.12.2008 um 18:25 Uhr von Lotte
neuer,
was ist das denn? Die wunderbare Wählervermehrung? ;-))
Vielleicht gäbe es 9 Stimmen, aber sicher nicht 9 Wähler.
Erstellt am 28.12.2008 um 18:35 Uhr von der Neue
lt. §14 Absatz 4:
Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte.
Unterschreiben wird man doch nur, wenn man denjenigen auch wählen möchte, oder? Und weil keiner doppelt unterschreiben darf, macht das dann doch 9 Wähler. Es sei denn, dass die 6, die unterschrieben haben, dann doch nicht zur Wahl gehen...
Erstellt am 28.12.2008 um 23:00 Uhr von Lotte
Neuer,
wenn die Welt und die Menschen darin so logisch sind, wie Dir es gerade vorschwebt, dann magst Du Recht haben.
Die Frage war allerdings eine andere. Es reicht immer noch, wenn jeder Kandidat eine Stimme bekommt. Die kann sogar ein einzelner Wähler, der drei Stimmen hat, gegeben haben.
Habe gerade noch mal im Däubler geforscht, ob es eine Mindestbeteiligung an der Wahlversammlung gibt und nichts gefunden. Klar ist, dass der WV da sein muss.
Erstellt am 29.12.2008 um 06:28 Uhr von DieterB
wenn jeder Vorschlag von mind 2 unterzeichnet werden muss,
ist es doch ok
ich habe 3 Wähler,
jerder steht uf der Liste und wird von 2 Mitbewerbern unterzeichnet.
Ich kann ja mehrer Vorschöge machen, wählen darf ich aber hiterher nur einen.
Ich sehe da nicht das Problem.
Ich glaube hier mischt der Neue was durcheinander.
Wo wir grade bei den Vorschlägen sind.
Lt BetrVG muss die Vorschlagsliste doppelt so lang sein,
wie ich letzendlich im BR habe. Was ist aber,
wenn die Liste nur 3 Kandidaten enthält, drei müssen in den BR
wäre das ein Grund, die Wahl anzufechten????
Erstellt am 29.12.2008 um 07:08 Uhr von Mona-Lisa
@DieterB,
es heisst "soll" (§ 6 WO BetrVG) und nicht "zwingend vorgeschrieben" und ist demzufolge auch kein Grund eine Wahl anzufechten.
Besser ist es allemal, wenn ihr mehr als drei Kandidaten zur Verfügung habt! Sonst kann es bei einem Rücktritt eines (gewählten!) BR's ganz flott zu Neuwahlen kommen!
Erstellt am 29.12.2008 um 09:12 Uhr von pirat
@DieterB,
IMHO.....bei all deinen berechtigten Fragen zum Thema BR Wahl, mich dünkt der Unsichheitsfaktor ist doch erheblich...
Schonmal an die Mithilfe der GEW oder ein Seminar gedacht?
Erstellt am 29.12.2008 um 09:15 Uhr von Mona-Lisa
@Freibeuter,
mir dünkt, bei dir dünktet es richtig... ;-)
Erstellt am 29.12.2008 um 10:23 Uhr von DieterB
euch dünkt jetzt,
was mir schon lange dünkt :-)
daran gedacht habe ich schon, allerdings ist das mit den Seminaren so eine Sache.
Und die GEW ist hier am falschen Platze.
Ver.Di wäre da die richtige.
Ist aber alles in Arbeit
Erstellt am 29.12.2008 um 10:32 Uhr von Mona-Lisa
@DieterB,
GEW - "G"e"W"erk"S"chaft!
Demzufolge ist ver.di auch in dem Verein, oder?
Erstellt am 29.12.2008 um 14:14 Uhr von peanuts
"wenn jeder Vorschlag von mind 2 unterzeichnet werden muss,
ist es doch ok
ich habe 3 Wähler,
jerder steht uf der Liste und wird von 2 Mitbewerbern unterzeichnet.
Ich kann ja mehrer Vorschöge machen, wählen darf ich aber hiterher nur einen."
Ich sehe da nicht das Problem."
Naja, wenn man bei völliger Dunkelheit vergisst, das Licht anzumachen, soll es durchaus vorkommen, dass man etwas nicht sieht.
Erstens reichen 2 Stützunterschriften nicht aus, wenn ein 3köpfiger BR gewählt werden muss.
Zweitens kann jeder Wahlkandidat einen eigenen Wahlvorschlag einreichen, dann müssten aber insgesamt mind. 9 Stützunterschriften geleistet worden sein, da nur ein Wahlvorschlag unterstützt werden darf.
Stehen alle 3 KandidatInnen auf einem Wahlvorschlag, reichen mind. 3 Stützunterschriften, welche auch von den KandidatInnen selbst geleistet werden dürfen.
Drittens kann bei einer Mehrheitswahl (Personenwahl) jeder Wahlberechtigte bei der Stimmabgabe so viele "Kreuzchen" machen / Stimmen vergeben, wie BRM zu wählen sind.
Stellst Du die Fragen eigentlich als aktiver "Wahlbeteiligter = Kandidat / Wahlvorstand"?
Erstellt am 29.12.2008 um 20:12 Uhr von DieterB
@Mona
Hatte bei GEW eine andere Assoziation
@Peanuts
eher als Initiator
on ich als Br zur Verfügung stehe, weiss ich noch nicht
Erstellt am 29.12.2008 um 21:13 Uhr von peanuts
"eher als Initiator"
Deine Beiträge erwecken eher den Anschein eines BR-Wahl "Terminators" . Dann kann man Euch nur einen Wahlvorstand wünschen, der weiß, was er tut!
Erstellt am 30.12.2008 um 19:11 Uhr von DieterB
ach watt
das sind doch Peanuts :-)
nein, Terminator werde ich auf sicher nicht sein.
Da es eine wichtige Sache ist, wollen wir anständige Arbeit machen.
Das Problem mit dem Wahlvorstand wird sein:
meine Kollegen haben von der ganzen Sache noch weniger Ahnung als ich,
und ich habe schon keine. Aber in der ersten Januar-Woche habe ich Urlaub,
dann werde ich mal die GEW besuchen.
Erstellt am 30.12.2008 um 22:52 Uhr von Laffo
allleeee...
macht die Leute hier nicht immer so fertig!!!!!!
Sie versuchen es ja! ..& das ist schon manchmal nicht unerheblich!
die JungBR's o. BR-Initiatoren sind noch nicht mit soviel Weisheit gepudert wie ihr!!!!
..& wenn der bohlen nen BR gründet, ist doch toll!