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Benutzen von damentoilette

F
Felix0740
Mai 2021 bearbeitet

In der Firma sind wenige Männertoiletten, alle waren belegt,ich musste auf eine damentoilette..muss ich jetzt mit einer Kündigung rechnen?

1.03006

Community-Antworten (6)

K
krambambuli

02.05.2021 um 11:24 Uhr

Wohl kaum. Es müsste ja erst einmal eine Abmahnung erfolgen, wenn es überhaupt jemand bemerkt hat.

NB
nicht brauchen

03.05.2021 um 10:53 Uhr

Hmm man könnte auch mal schauen, ob denn die Anzahl der Toiletten der Arbeitsschutzrichtlinie) ASR entspricht. In dieser ist die Anzahl der Toiletten geregelt. Auch wenn es nur Richtlinie heißt so ist diese aber bindend.

R
Relfe

03.05.2021 um 12:15 Uhr

Wer ausser Dir weiss den davon?

H
Hamburger84

03.05.2021 um 14:32 Uhr

Ein ausreichender Kündigungsgrund ist hier wohl nicht zu sehen.

Arbeitgeber könnte Dich hier jedoch ermahnen oder abmahnen.

Wobei die Nutzung einer Toilette des anderen Geschlechts wohl auch kaum ein Verstoß gegen die Arbeitsvertragliche Verpflichtungen sein dürfte.

Aufgrund des Hausrechtes kann der AG ihm aber wohl verbieten diese Räume zu betreten.

R
Relfe

03.05.2021 um 15:05 Uhr

ob das Verrichten der Notdurft, wenn alle "eigenen" Toilette besetzt sind, auf der Toilette des anderen Geschlechtes überhaupt abmahnfähig ist beim erstmaligen Vorfall? Solange keine Dame sich belästigt gefühlt und sich beschwert hat, dürfte das wohl höchstens eine Ermahnung geben. Wobei: was willste machen, wenn alle "eigenen" Toiletten besetzt sind, aber noch welche vom anderen Geschlecht frei? Wenn es so dringend ist (und das kann ja kein anderer beurteilen), wäre das verbieten der Toilettenbenutzung, wenn keine Belästigung entsteht, genauso "falsch".

Da ist auch der AG ggf. schnell in Bedrängnis, wenn es keinen ersichtlichen Grund gibt die Benutzung "im Notfall" zu verbieten.

C
celestro

03.05.2021 um 19:07 Uhr

"Arbeitgeber könnte Dich hier jedoch ermahnen oder abmahnen."

Das könnte er nur mit einem "guten" Grund tun.

"Wobei die Nutzung einer Toilette des anderen Geschlechts wohl auch kaum ein Verstoß gegen die Arbeitsvertragliche Verpflichtungen sein dürfte."

Dann kann er aber weder ermahnen noch abmahnen.

"Aufgrund des Hausrechtes kann der AG ihm aber wohl verbieten diese Räume zu betreten."

Denke nicht, dass das Hausrecht grenzenlos ist und man jemandem im Notfall die Nutzung der Toilettenräume, die für das andere Geschlecht gedacht sind, verbieten könnte.

Außer natürlich, die Angabe "es gab keine freie Toilette" bzw. der Notfall wären erfunden.

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