Erstellt am 14.08.2015 um 13:19 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitgeber hält sich hier strikt an die Arbeitsstättenrichtlinie.
Erstellt am 14.08.2015 um 13:57 Uhr von Handballfreund
@ Pjöööng, in der ASR habe ich nur Vorgaben für Anzahl, Größe usw. von Sanitäranlagen gefunden, aber nicht, dass ein MA diese oder die andere Toilette benutzen kann. Könntest du mir bitte genauere Infos geben?
Erstellt am 14.08.2015 um 14:08 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 14.08.2015 um 14:24 Uhr von Handballfreund
@Pjöööng, ok gefunden, vielen Dank.
Erstellt am 14.08.2015 um 15:21 Uhr von DerWaschbär
@Handballfreund,
ich glaube die Gewerkschaft, hat da grade eine Kampange "Mein Klo gehört mir". am start.Und wenn nicht, wie will der Ag regeln wer auf welchen Eimer geht ? Abgeschlossen? Türwächter? ... ?????????????????
Erstellt am 15.08.2015 um 11:10 Uhr von DummerHund
Da stellt sich jetzt nur noch die Frage, wo sich der Passus in der ASR befindet, das ein MA ein bestimmtes WC aufsuchen müssen, wenn für dieses Geschlecht mehre WC´s im gesammten Betriebsgelände zur Verfügung stehen.
Erstellt am 16.08.2015 um 12:24 Uhr von alterMann
Hallo Handballfreund,
ich nehme mal an, Eure MA sind normal gut zu Fuß und können die Treppe gut bewältigen. Wäre es anders, hättest Du das vermutlich geschrieben.
Dann sehe ich durchaus ein mögliches Interesse des AG, die Benutzung so zu regeln, wie er das tut: Eine gleichmäßigere Auslastung der Toiletten (= weniger Wartezeiten) wäre ein mögliches Interesse, der überschaubare Benutzerkreis und damit ein höherer sozialer Druck, auf Sauberkeit zu achten wäre ein anderes.
Auf jeden Fall gehört so eine Regelung zur Ordnung im Betrieb, und da seid Ihr in der Mitbestimmung.
Erstellt am 17.08.2015 um 07:15 Uhr von Handballfreund
@alter Mann, ich glaube mein Chef möchte mit dieser Anweisung nur verhindern, dass die MA auf dem Weg zur Toilette eine "rauchen". Uns (BR) gegenüber hat er das aber bestritten.
Erstellt am 17.08.2015 um 09:37 Uhr von Hoppel
@ Handballfreund
Wenn Ihr als BR glaubt, dass Euer AG Raucherpausen verhindern möchte, wird es dafür sicherlich einen Grund geben. Rauchen die KollegInnen auf dem Weg in´s Nachbargebäude oder nicht?
Ich setze mal voraus, dass die sanitären Anlagen in beiden Gebäuden gleichwertig sind.
Dann gibt es AN überhaupt keinen Grund, die Toiletten im Nachbargebäude aufsuchen zu müssen.
Als AG könnte man dann ja auch mal ganz laut über "Arbeitszeitbetrug" nachdenken ...
Erstellt am 17.08.2015 um 10:10 Uhr von Handballfreund
@Hoppel, ja einige rauchen auf dem Weg hin oder zurück, andere sagen das ihnen das Treppen steigen zu schwer fällt. Wir wollten nur wissen, ob der AG ohne uns eine bestimmte Toilette vorschreiben kann?
Erstellt am 17.08.2015 um 10:11 Uhr von celestro
Ich würde eher sagen, selbst mit Euch kann er das nicht vorschreiben. :-D
Erstellt am 17.08.2015 um 10:30 Uhr von Pjöööng
Zum Einen bleibe ich dabei, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, dass grundsätzlich die Toiletten aufgesucht werden, die dem jeweiligen Arbeitsplatz zugeordnet sind. Anderenfalls läuft er Gefahr, dasser die nach den Arbeitsstättenrichtlinien geforderte Anzahl von Toiletten nicht zur Verfügung stellen kann.
Zum Anderen denke ich, dass das (soweit es die Arbeitszeit betrifft) nicht zwingend dem Ordnungsverhalten zuzurechnen ist, sondern es sich auch um eine Arbeitsanweisung handeln kann. Mir ist durchaus bewusst, dass das auf den ersten Blick unsinnig erscheint, aber letztendlich wird hier geregelt, wie der Arbeitnehmer sich zu verhalten hat, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen die Arbeit kurzfristig unterbrechen muss (und dies unter Fortgewährung des Arbeitslohnes).
Als BR würde ich mich, wenn der Arbeitgeber mit dem Ansinnen an mich herantritt, hierzu eine Regelung mit dem BR zu treffen, fragen, ob man den ANn wirklich einen Gefallen tut, wenn man jeden Scheiß regelt.
Erstellt am 17.08.2015 um 10:46 Uhr von celestro
Wenn der AG Raucherpausen verhindern will, dann soll er das tun. Dies jedoch mittels einer solch schwachsinnigen Regelung durch die Hintertür zu versuchen ist (sofern zutreffend) ein Armutszeugnis.
Ich als Betriebsrat würde dabei jedenfalls nicht mitmachen.
Das man eine Arbeitsanweisung macht, wie ein Toilettengang eingeleitet wird ... also Abmeldung, Ersatzkraft sofern notwendig etc. ... geschenkt. Aber darin festzuschreiben, welche Toilette nur aufgesucht werden darf ... ein schlechter Scherz.
Und die ASR schreibt nur vor, wieviele Toiletten da sein müssen. Ich kann nicht erkennen, das die Regel darauf abzielt, das kein Anderer die Toiletten benutzen soll.
Erstellt am 17.08.2015 um 11:07 Uhr von Handballfreund
Eine MA hat eine Abmahnung bekommen, weil sie auf dem Weg von der Toilette geraucht hat. Sie wusste dass das Rauchen verboten ist und soweit ist alles ok. Als letzter Satz stand aber in der Abmahnung, dass der AG noch einmal darauf hinweist, dass die MA die Sanitärräume im Gebäude ihres Arbeitsplatzes aufsuchen MÜSSEN. Und mit diesem Satz war die MA nicht einverstanden und hat deshalb den BR um Hilfe gebeten.
Erstellt am 17.08.2015 um 11:15 Uhr von Pjöööng
Ist das eine offizielle Beschwerde? Dann muss der BR über die berechtigung der Beschwerde beschließen. Hält er sie für berechtigt, dann reicht er sie an den Arbeitgeber weiter und dieser hat Stellung zu nehmen.
Und wenn man hier tatsächlich eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitgeber anstrebt, wie wird diese wohl aussehen? Der Arbeitgeber hat wohl ein berechtigtes Interesse daran, dass die AN die zu ihrem Arbeitsplatz zugeordneten Toiletten benutzen. Welches berechtigte Interesse verfolgt der BR für seine Klientel? Wie wird also letztlich die Regelung aussehen?
Ach ja: Auch als BR muss man nicht über jedes Stöckchen springen welches einem hingehalten wird.