Frist bei fristloser Kündigung - Werktage
Hallöchen, wir haben heute eine fristlose Kündigung rein bekommen. Nun sind wir ziemlich unsicher, ob mit 3 Tagen Frist Werktage oder normale Tage (inkl. Sonntag) gemeint sind, wer kann helfen?
Community-Antworten (1)
16.04.2010 um 21:00 Uhr
Bollermann, der AG teilt am Freitag dem BRV persönlich alle erforderlichen Angaben für eine außerordentliche Kündigung mit. Die dreitägige Anhörungsfrist endet mit Ablauf des Montags, wenn dieser kein Feiertag ist. Also, Tage.
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