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Frist bei fristloser Kündigung - Werktage

B
Bollermann
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen, wir haben heute eine fristlose Kündigung rein bekommen. Nun sind wir ziemlich unsicher, ob mit 3 Tagen Frist Werktage oder normale Tage (inkl. Sonntag) gemeint sind, wer kann helfen?

1.30401

Community-Antworten (1)

R
ridgeback

16.04.2010 um 21:00 Uhr

Bollermann, der AG teilt am Freitag dem BRV persönlich alle erforderlichen Angaben für eine außerordentliche Kündigung mit. Die dreitägige Anhörungsfrist endet mit Ablauf des Montags, wenn dieser kein Feiertag ist. Also, Tage.

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