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Verteilung Infomaterial Gewerkschaft durch BRV

R
Rapper
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle,

ein Frage zu den Tarifverhandlungen:

Ist es einem freigestellten BRV gestattet, wenn er selber Gewerkschaftsmitglied ist, für seine Gewerkschaft Infomaterial, z.B. Aufruf zu einer Großveranstaltung für Mitglieder und nicht organisierte Arbeinehmer, im Betrieb zu verteilen? Greift hier der Artikel 9 des GG, Abs. 3. ? Hat der ArbG das Recht, dieses Infomaterial entfernen zu lassen? Hierbei geht es um mehrere Handzettel A5, die in den Pausenräumen ausgelegt wurden. Der Vorwurf des AG lautet, dass dies keine Betriebsratstätigkeit darstellt und der BRV dies zu unterlassen hätte.

Ich wäre über jede Antwort dankbar.

MfG

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Community-Antworten (2)

F
Forentroll

16.04.2010 um 16:06 Uhr

Hier hilft immer der wichtigste Grundsatz:

"Wer etwas behauptet soll es auch beweisen!" Das kann die GL nicht, dass es so ist. Natürlich ist so etwas nicht verboten zu teilten.

D
DonJohnson

16.04.2010 um 16:53 Uhr

Dafür hat er dann zwei "Button"! Auf dem einen Steht "BRV" und auf dem anderen "VK" oder "VL"

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