Wahlberechtigt?
Umschülerin absolviert während ihrer 21-monatigen Umschulung ein Praktikum von 6 Monaten in unserem Betrieb. Ist sie wahlberechtigt od. nicht?
Community-Antworten (4)
16.04.2010 um 16:08 Uhr
Es gibt eine ganz einfache Regelung für Praktikanten: Gibt es ein (geringes) Entgelt für das Praktikum? Wenn ja, dann ist sie wahlberechtigt. Wenn nein, dann ist sie nicht wahlberechtigt.
16.04.2010 um 16:52 Uhr
Frag da lieber noch mal nicoline
16.04.2010 um 17:06 Uhr
Da sie Umschülerin ist,gehe ich davon aus,das sie Geld erhält. Bekommt sie es von der Arge ist sie nicht wahlberechtigt.Erhält sie es von Eurem AG-steht juristisch mit ihm in einer privatrechtlichen Vertragsbeziehung-darf sie wählen.
16.04.2010 um 17:42 Uhr
Hallo Danae, schau mal hier rein, WAF gibt ganz sachliche Auskünfte in den Checklisten und wird suetons Antwort bestätigen:
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=BR-Wahl&Menue=BR-Wahl%20Checklisten
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