Erstellt am 16.04.2010 um 14:08 Uhr von Forentroll
Es gibt eine ganz einfache Regelung für Praktikanten:
Gibt es ein (geringes) Entgelt für das Praktikum?
Wenn ja, dann ist sie wahlberechtigt.
Wenn nein, dann ist sie nicht wahlberechtigt.
Erstellt am 16.04.2010 um 14:52 Uhr von hundkatzemaus
Frag da lieber noch mal nicoline
Erstellt am 16.04.2010 um 15:06 Uhr von sueton
Da sie Umschülerin ist,gehe ich davon aus,das sie Geld erhält.
Bekommt sie es von der Arge ist sie nicht wahlberechtigt.Erhält sie es von Eurem AG-steht juristisch mit ihm in einer privatrechtlichen Vertragsbeziehung-darf sie wählen.
Erstellt am 16.04.2010 um 15:42 Uhr von nicoline
Hallo Danae,
schau mal hier rein, WAF gibt ganz sachliche Auskünfte in den Checklisten und wird suetons Antwort bestätigen:
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=BR-Wahl&Menue=BR-Wahl%20Checklisten