Erstellt am 16.04.2010 um 11:57 Uhr von Petrus
> Wie kann ich mich oder wir uns verhalten.
Dann bringst Du ihm den Zettel...
> So eine bescheinigung Kostet 10 Euro. Der AG übernimmt die Kosten auch.
Dann ist ja auch das geklärt.
> muss man sich mal vorstellen wie ein Arzt jemanden anguckt ...
entweder gar nicht, weil den Zettel die Arzthelferin schreibt oder freudig, weil er selbst bei Kassenpatienten so ziemlich leicht und schnell an seine Kohle kommt.
Erstellt am 16.04.2010 um 12:07 Uhr von MonaLisa
@Seagarden,
mich würde eher interessieren, warum der AG so einen Blödsinn veranstaltet!
Erstellt am 16.04.2010 um 12:56 Uhr von BentoBox
Das mit den 10 € mag ich nicht ganz glauben. Der Arzt wird diese Bescheinigung wohl kaum ohne Untersuchung ausstellen können/dürfen. Diese medizinisch nicht indizierte Untersuchung dürfte wohl nicht auf Krankenkasse abgerechnet werden, sondern nur mittels Privatliqudation. Unter 21.66 dürfte da kaum etwas laufen. Zusammen mit dem Schriftstück sind wir also bereits über 30 €.
Hinzu kommt ja weiterer Arbeitsausfall, der Arbeitnehmer der am Wochenende seine Grippe endgültig auskuriert hat, muss am Montag erst einmal zum Arzt ehe er zur Arbeit kann. Wenn ihm der Arzt dann noch einen Termin am Nachmittag gibt...
Ist denn auch vereinbart dass der Arbeitgeber diesen Arbeitausfall trägt?
Und was passiert eigentlich wenn ein AN keine Gesundmeldung ran bringt, aber seine Arbeitskraft anbietet.
Die BV selber halte ich im Übrigen für unwirksam.
Erstellt am 16.04.2010 um 13:15 Uhr von seagarden
Ich gehe mal davon aus, dass der AG damit bezwecken will das weniger krakmeldungen
eingereicht werden.
Nur wenn ich Krank bin und dadurch meine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen kann dann ist das halt so.
Also eine Kolleginn hat mir Persönlich gesagt, dass diese Bescheinigung ausgehändigt wird beim Arzt für 10 Euro mehr kann ich auch nicht dazu sagen.
Der AG bezahlt dann auch den einen Tag nicht nach dem Wochenende wenn wir uns die Bescheinigung besorgen. Argument er könne ja schliesslich nicht mit uns dann Planen.
Erstellt am 16.04.2010 um 15:16 Uhr von sueton
Es wird immer verrückter in Deutschland.Auf jeder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung(Krankenschein) gibt es auch die Rubrik "vorraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit".
Damit ist der Beginn der Arbeitswiederaufnahme für Deinen Chef planbar.Wird die Krankmeldung verlängert,hat er halt Pech.Die BV halte ich auch nicht für ganz astrein.
Erstellt am 16.04.2010 um 15:29 Uhr von BentoBox
"Der AG bezahlt dann auch den einen Tag nicht nach dem Wochenende wenn wir uns die Bescheinigung besorgen. Argument er könne ja schliesslich nicht mit uns dann Planen."
Ich denke Euer Betriebsrat sollte mal seinen Job machen.
Erstellt am 16.04.2010 um 16:38 Uhr von ridgeback
@all,
der Arbeitgeber darf nach Ablauf der Periode die Annahme der vom Arbeitnehmer angebotenen Arbeitskraft ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht von der Vorlage einer „Gesundschreibung“ abhängig machen. Bei Ablehnung des Arbeitskraftangebots trägt er dann das Risiko der Entgeltfortzahlung bei objektiv vorhandener Leistungsfähigkeit; kündigungsrechtlich kann er sich in der Regel nicht auf den Gesichtspunkt der „Arbeitsverweigerung“ berufen, wenn der Arbeitnehmer die geforderte „Gesundschreibung“ nicht oder verspätet beibringt.
LAG Berlin, Urteil vom 10. 5. 2001 - 10 Sa 2695/00 (ArbG Berlin, Urteil vom 24. 10. 2000 - 80 Ca 7983/00)