Mitbestimmung - bei der Schaffung von Abteilungsleiterstellen mit Anleitungs- und Überwachungsfunktion?
unser chef ist auf die "idee" gekommen, sich neue arbeitsplätze in der Firma auszudenken. es sollen so eine art abteilungsleiter- stellen mit anleitungs- und überwachungsfunktion aufgebaut werden. nun sagt er, es handelt sich um arbeitgeberentscheidung und der BR hat kein mitbestimmungsrecht, nur informationsrecht. er sagt selbst, dass damit probleme in der arbeitsorganisation behoben werden sollen, ist ja auch nicht verwerflich, aber mitbestimmungspflichtig,oder....?
Community-Antworten (1)
15.04.2010 um 16:51 Uhr
@ Engel Ich denke nicht das eine Mitbestimmungspflicht vorliegt. Nach BetrVG §90 3 und 4 und nach §92 1 bestht ein Informationsrecht. Möglicherweise könntet Ihr noch den §91 ranziehen falls sich Arbeitabläufe dementsprechend dadurch ändern Im Boot seid Ihr auf jeden Fall bei der Jobbesetzung.
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