W.A.F. LogoSeminare

Abmahnung gerechtfertigt?

W
Wellness
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

das Problem heute ist eine Abmahnung. Es geht um Beginn und Ende einer Arbeitszeit. Es wurde Beginn 07.00 Uhr, Ende 16.00 Uhr vor vielen Jahren vereinbart und auch durch Beschluss BR bestätigt. Jetzt soll die Arbeitszeit geändert werden. Soweit so gut. Um dieses Thema wird sich der BR dann kümmern müssen. Weil diese Klärung etwas dauert, ist die MA weiterhin um 07.00 Uhr zu arbeiten angefangen. Das missfällt der GF und die hat kurzerhand die Steckuhr auf konstant 08.00 Uhr einstellen lassen. Die Arbeitszeit wird also nicht angerechnet und ist verloren. Gleichzeitig ist dies aber eine Maßnahme, um zwangsweise Stunden auf dem Arbeitszeitkonto abzubauen. Auch das muss mit dem BR geklärt werden. Im Tarifvertrag steht: Der AN verfügt über ein Arbeitszeitkonto……………… Abbau von Mehrarbeitsstunden werden in der Abteilung abgesprochen. Eine genauere BV gibt es dazu nicht.

An 4 Tagen ist also der MA früher als 08.00 Uhr in den Betrieb gekommen und hat dadurch ca. 4 Stunden ohne Bezahlung gearbeitet. (auf eigenes Risiko sozusagen)

Nun hat der MA eine Abmahnung bekommen wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, weil es zu keinem Mehrarbeitsstundenabbau gekommen ist. Mit Androhung von Kündigung. Die Aussage ist deshalb falsch, weil jetzt 4 Stunden fehlen auf dem Konto. Ende der Arbeitszeit 16.00 Uhr wurde eingehalten.

Was sagt ihr dazu?

99404

Community-Antworten (4)

T
Taurus

15.04.2010 um 15:41 Uhr

Geht ja gar nicht.... da ist für Euch der Gang zum Anwalt nötig um den AG mal zu zeigen wo der Frosch die Locken hat. Der MA sollte auf jeden Fall eine Gegendarstellung erfassen und diese in die Personalakte geben lassen.Wegen der Arbeitszeit seit ihr auf jeden Fall im Boot, wenn er dies getan hat ohne BR zustimmung hat er nun ein Problem ! Hoffe ihr greift durch !

M
monalisa

15.04.2010 um 15:57 Uhr

@Wellness, Gegendarstellung ja, aber nicht in die Personalakte geben! Du musst dem AG nicht noch den Weg zeigen, wie er die nächste Abmahnung richtiger schreibt! Gib deine schriftliche Darstellung der Dinge dem Betriebsrat zur Aufbewahrung oder privat bei dir zuhause. Tretet eurem AG mal kräftig auf die Füsse!

P
pitsieben

15.04.2010 um 16:09 Uhr

@ Wellness, aus Deiner Fragestellung kann ich entnehmen, dass Du nicht im BR bist???? Wenn es keine BV für den Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit gibt, gilt der Arbeitsvertrag, den Du mit dem AG abgeschlossen hast. Den BR würde ich auf die Füsse treten, damit er schnellstens eine vernünftige BV nach § 87 BertVG mit dem AG abschließt.

W
Wellness

15.04.2010 um 16:26 Uhr

Doch ich bin BR. Und es gibt keine BV. Waren nicht nötig in den letzten Jahrzehnten, seit ich in diesem Betrieb bin. Nun neue GF. Das Thema wird jetzt auch mit Hochdruck angegangen.

Arbeitsvertrag ist schon so alt wie meine 28 Dienstjahre. Keine Angaben darüber. Allerdings vor ca. 16 Jahren wurde schriftlich die Zeit 07.00 bis 16.00 Uhr vereinbart für noch zwei weitere Kollegen. Ich denke, diese Vereinbarung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden, oder?

Ihre Antwort