Hallo liebe Kollegen,

das Problem heute ist eine Abmahnung. Es geht um Beginn und Ende einer Arbeitszeit. Es wurde Beginn 07.00 Uhr, Ende 16.00 Uhr vor vielen Jahren vereinbart und auch durch Beschluss BR bestätigt. Jetzt soll die Arbeitszeit geändert werden. Soweit so gut. Um dieses Thema wird sich der BR dann kümmern müssen. Weil diese Klärung etwas dauert, ist die MA weiterhin um 07.00 Uhr zu arbeiten angefangen. Das missfällt der GF und die hat kurzerhand die Steckuhr auf konstant 08.00 Uhr einstellen lassen. Die Arbeitszeit wird also nicht angerechnet und ist verloren. Gleichzeitig ist dies aber eine Maßnahme, um zwangsweise Stunden auf dem Arbeitszeitkonto abzubauen. Auch das muss mit dem BR geklärt werden. Im Tarifvertrag steht: Der AN verfügt über ein Arbeitszeitkonto……………… Abbau von Mehrarbeitsstunden werden in der Abteilung abgesprochen. Eine genauere BV gibt es dazu nicht.

An 4 Tagen ist also der MA früher als 08.00 Uhr in den Betrieb gekommen und hat dadurch ca. 4 Stunden ohne Bezahlung gearbeitet. (auf eigenes Risiko sozusagen)

Nun hat der MA eine Abmahnung bekommen wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, weil es zu keinem Mehrarbeitsstundenabbau gekommen ist. Mit Androhung von Kündigung. Die Aussage ist deshalb falsch, weil jetzt 4 Stunden fehlen auf dem Konto. Ende der Arbeitszeit 16.00 Uhr wurde eingehalten.

Was sagt ihr dazu?