Erstellt am 14.04.2010 um 14:15 Uhr von Forentroll
Warum sollte dann die Wahl anfechtbar sein?
Seine jetzige Tätigkeit ist nur mal freistellter BR-Vorsitzender. Laßt mal die Kirche im Dorf! Die Wahlanfechtung aus dem Grund BR-Vorsitzender wäre nicht gegeben. Sie wäre lächerlich.
Erstellt am 14.04.2010 um 14:22 Uhr von sachsenwilli
Erstmal ist m.A. eine Anfechtung einer Kandidatenliste nicht möglich.
Hat der WV eine Vorschlagsliste als gültig anerkannt und veröffentlicht, kann dagegen nicht vorgegangen werden. Nach der Wahl kann die Wahl selber angefochten werden, aber auch diesem angegebenen Grund (Tätigkeit = BR-Vorsitzender) ist die Anfechtung nicht begründet.
Erstellt am 14.04.2010 um 14:42 Uhr von Forentroll
Natürlich hat sachsenwilli recht mit der Anfechtung der Vorschlagsliste.