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Wahlanfechtung

B
Bulle
Nov 2016 bearbeitet

Wie lange kann keine BR-Kandidatenliste angefochten werden. Unsere hängt jetzt schon mehrere Wochen aus. Unser jetziger BR-Vorsitzende hat sich wieder aufstellen lassen. In der Kandidatenliste hat er sich mit Arbeitsplatzbezeichung BR-Vorsitzender eingetragen(Er ist freigestellt) seine offizelle Bezeichnung wäre aber z.B. Frachtallrounder.

Kann die Wahl aus diesem Grund angefochten werden? Bitte um schnelle und viel Information. Danke

1.08003

Community-Antworten (3)

F
Forentroll

14.04.2010 um 16:15 Uhr

Warum sollte dann die Wahl anfechtbar sein?

Seine jetzige Tätigkeit ist nur mal freistellter BR-Vorsitzender. Laßt mal die Kirche im Dorf! Die Wahlanfechtung aus dem Grund BR-Vorsitzender wäre nicht gegeben. Sie wäre lächerlich.

S
sachsenwilli

14.04.2010 um 16:22 Uhr

Erstmal ist m.A. eine Anfechtung einer Kandidatenliste nicht möglich. Hat der WV eine Vorschlagsliste als gültig anerkannt und veröffentlicht, kann dagegen nicht vorgegangen werden. Nach der Wahl kann die Wahl selber angefochten werden, aber auch diesem angegebenen Grund (Tätigkeit = BR-Vorsitzender) ist die Anfechtung nicht begründet.

F
Forentroll

14.04.2010 um 16:42 Uhr

Natürlich hat sachsenwilli recht mit der Anfechtung der Vorschlagsliste.

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