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Vorlaufzeit für den Versand der Briefwahlunterlagen

S
sally
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

gibt es irgendwo eine Regelung für eine Mindestfrist bis zu der die Briefwahlunterlagen versandt werden müssen? Z.B. 2 oder 3 Wochen vor der Wahl?

Wenn jemand 2 Wochen vor der Wahl in Urlaub geht, sollte er wohl noch in der Lage sein zu wählen. Oder?

Gruß

1.71707

Community-Antworten (7)

F
Forentroll

14.04.2010 um 14:43 Uhr

Es reicht auch eine Woche. Das reicht für rechtzeitig

Was willst du denn machen, wenn jemand 2 oder 3 Wochen im Urlaub fährt? Wer nicht da ist hat Pech gehabt.

P
PTNetty

14.04.2010 um 15:44 Uhr

Fitting Wahlordnung §24 RdNr 6 ... Die Wahlunterlagen sollten daher spätestens im Laufe des Tages der Bekanntgabe der Vorschlagslisten übersandt werden.

Gruß PT Netty

D
DonJohnson

14.04.2010 um 16:18 Uhr

PTNetty Wenn sie denn dann angefordert wurden ;-)))

P
PTNetty

14.04.2010 um 17:33 Uhr

DJ Davon bin ich bei der Fragestellung ausgegangen!!! ;-)

Außerdem lässt sich der Fitting ja auch gut zu Gründen der Anforderung aus; von wegen wer nicht da ist hat Pech gehabt! Das muss man den Leuten nur klar machen, damit auch möglichst viele die Wahlmöglichkeit nutzen. Wenn man das natürlich gar nicht möchte ....

Gruß PT Netty

N
nicoline

14.04.2010 um 20:09 Uhr

DJ, Wenn sie denn dann angefordert wurden ;-))) oder die anderen beiden Gründe für den Versand vorhanden sind! ;-))

D
DonJohnson

14.04.2010 um 20:33 Uhr

nicoline Hmmm - nö, die Briefwahlunterlagen müssen vom Wähler angefordert werden...

N
nicoline

14.04.2010 um 20:39 Uhr

DJ, hmmm, nö, nicht grundsätzlich: (2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens des Wahlberechtigten bedarf. (3) Für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, kann der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beschließen.

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