Erstellt am 14.04.2010 um 12:43 Uhr von Forentroll
Es reicht auch eine Woche. Das reicht für rechtzeitig
Was willst du denn machen, wenn jemand 2 oder 3 Wochen im Urlaub fährt?
Wer nicht da ist hat Pech gehabt.
Erstellt am 14.04.2010 um 13:44 Uhr von PTNetty
Fitting Wahlordnung §24 RdNr 6
... Die Wahlunterlagen sollten daher spätestens im Laufe des Tages der Bekanntgabe der Vorschlagslisten übersandt werden.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 14.04.2010 um 14:18 Uhr von DonJohnson
PTNetty
Wenn sie denn dann angefordert wurden ;-)))
Erstellt am 14.04.2010 um 15:33 Uhr von PTNetty
DJ
Davon bin ich bei der Fragestellung ausgegangen!!!
;-)
Außerdem lässt sich der Fitting ja auch gut zu Gründen der Anforderung aus; von wegen wer nicht da ist hat Pech gehabt!
Das muss man den Leuten nur klar machen, damit auch möglichst viele die Wahlmöglichkeit nutzen.
Wenn man das natürlich gar nicht möchte ....
Gruß
PT Netty
Erstellt am 14.04.2010 um 18:09 Uhr von nicoline
DJ,
*Wenn sie denn dann angefordert wurden ;-)))*
oder die anderen beiden Gründe für den Versand vorhanden sind! ;-))
Erstellt am 14.04.2010 um 18:33 Uhr von DonJohnson
nicoline
Hmmm - nö, die Briefwahlunterlagen müssen vom Wähler angefordert werden...
Erstellt am 14.04.2010 um 18:39 Uhr von nicoline
DJ,
hmmm, nö, nicht grundsätzlich:
(2)
Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens des Wahlberechtigten bedarf.
(3)
Für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, kann der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beschließen.