W.A.F. LogoSeminare

BR Wahl-Stützunterschriften

L
Lörracher
Nov 2016 bearbeitet

Kann ich mit meiner Unterschrift mehrere Listen stützen ?

1.16603

Community-Antworten (3)

L
lologogo

13.04.2010 um 16:23 Uhr

NEIN! lese mal in der wahlordnung nach...

P
Petrus

13.04.2010 um 16:23 Uhr

§6 (5) WO: Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt.

L
Lörracher

13.04.2010 um 16:29 Uhr

höchst interessant...Vielen Dank !

Ihre Antwort