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Wahlaushang

N
nickyeis
Nov 2016 bearbeitet

Die Wahl ist geschafft! Muss die komplette Wahlniederschrift oder nur das Wahlergebnis ausgehängt werden? Welches Ergebnis (mit/ohne Stimmenanzahl) bekommt die GL? Darf jeder MA die Wahlniederschrift einsehen?

Danke für Eure Antworten

2.13701

Community-Antworten (1)

P
Petrus

13.04.2010 um 15:53 Uhr

Das Wahlergebnis (mit Stimmanzahl) muss nach §13 WO bekanntgegeben werden da steht aber nichts von "schriftlich" oder "Aushang". Ausgehängt werden müssen die Namen der Gewählten. (§18 WO) Die GL bekommt die Wahlniederschrift (also inkl. Stimmanzahl - Siehe §§ 16+18 WO)

Einsehen "dürfen" halte ich für unschädlich, da die Niederschrift nur Dinge enthält, die in öffentlicher WV-Sitzung bekanntzugeben sind. Ein Recht auf Einsichtnahme wird sich nur im Zuge einer Wahlanfechtung durchsetzen lassen.

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