Wahlaushang ohne Mitarbeiterinformation - ist das ein Anfechtungsgrund?
Unser Wahlvorstand hat per Mail alle informiert über die anstehende BR-Neuwahl, hat aber keinen informiert, dass der Wahlaushang ausgehängt wurde und somit die Frist schon läuft. Müssen sich die Mitarbeiter selber um Informationen kümmern oder ist dies ein Fehler des Wahlvorstandes, der evtl. auch zur Anfechtung der Wahl führen kann?
Community-Antworten (2)
09.02.2006 um 14:38 Uhr
die Mitarbeiter müssen sich selbst um die entsprechende Information kümmern. Per Mail ist ur eine zusätzliche Informationdquelle.
09.02.2006 um 23:00 Uhr
norbert,
das stimmt so aber nicht!
Es darf unter bestimmten Umständen auch nur elektronisch ausgeschrieben werden. Dann hätte der WV hier einen Fehler gemacht.
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