Fristen bei BR Wahlen und Stützstimmen
Hallo, ich hoffe wir können hier einige Hilfen bekommen! Bei uns im Betrieb stehen die nächsten BR Wahlen an, und zu diesem Zweck sind wir mit 3 Kollegen vom BR in den Wahlvorstand gewählt worden. Für mich und einem weiteren Kollegen ist dies alles Neuland. Die letzte Wahl war am 18.03.2002. Das wir in dem Wahlvorstand sind wissen wir seid letzter Woche.
- Sind die Fristen bis dahin noch einzuhalten? Wie genau berechnen sich diese wenn wir uns auf ein Wahltag am 16.03.2006 geeinigt haben. Wir haben gestern den 18.01. einen Wahlaushang gemacht. Berechnen sich jetzt die Fristen nach aushang des Wahlauschreibens oder nach dem Wahltag?
- Bei einer Personenwahl muß jede Person die sich in die Liste einträgt ein zwanzigstel an Stützstimmen sammeln oder müssen sich ein zwanzigstel der Belegschaft finden die für diese Liste ist? Ich hoffe das ihr uns hierbei weiterhelfen könnt. mfg
Community-Antworten (7)
19.01.2006 um 14:25 Uhr
Auch hier der Hinweis auf die Wahlhilfe-Software, die Formulare und Fristenrechner enthält (auf dieser Seite zum Anklicken und Down-loaden (tolles denglisches Wort)). Die Unterschriften gelten für die gesamte Liste - nicht für jeden einzelnen Kandidaten.
19.01.2006 um 14:38 Uhr
Die Wahlhilfe Software haben wir bekommen. Da ist aber eine gesamtfrist von 10 Wochen vorgesehen bis zum Wahltag. Die können wir ja gar nicht mehr einhalten. Unser Problem liegt eher darin das unser dritter Kollege im Wahlvorstand ( aktives Mitglied im BR) uns im Wahlausschreiben unterstützt hat und anschließend zum Aushang gedrängt hat. Das Wahlausschreiben ist vom 18.01. und dort steht drin das die Einspruchsfrist spätestes zum 14.02. endet. Ist dies der erste Formfehler den wir damit begangen haben? Mir persönlich kann es egal sein, da ich nach der Wahl die Firma verlasse, aber ich denke trotzdem an meine ca. 250 Kollegen die hier bleiben. Nicht das wir eine Betriebsratslose Zeit erleiden, dann wird sich hier einiges ändern. mfg
19.01.2006 um 15:03 Uhr
Noch eine Frage an alle, muß es ausgehängt werden, das wir eine Personenwahl machen und keine Listenwahl? Wir arbeiten z.Z. Mit den Mustertexten von der Wahlhilfe software und dort steht davon nicht´s drin. mfg
19.01.2006 um 15:07 Uhr
Eine kurze betriebsratslose Zeit ist nicht gerade wünschenswert. Wenn es aber nun einmal nicht anders geht, muss man sie wohl oder über hinnehmen.
Wichtiger ist, dass das jetzt laufende Wahlverfahren so korrekt wie möglich abläuft, sodass später keine Wahlanfechtung zu befürchten ist.
Welche Einspruchsfrist meinst Du? Die gegen die Liste der Wahlberechtigten? Die Frist wäre zwar länger gesetzt als die Wahlordnung vorsieht. Dies dürfte aber aus meiner Sicht kaum als wahlbeeinflussender Faktor zu sehen sein.
19.01.2006 um 15:09 Uhr
jojo,
Ihr "bastelt" Euch da ganz schön was zusammen.
Wenn Ihr gestern das Wahlausschreiben erlassen habt, dann müssten da doch schon alle wesentlichen Termine drin stehen. Wenn die nicht dtrin stehen dann ist das Wahlausschreiben schon fehlerhaft.
Listen- oder Persoenwahl ergibt sich zwingend daraus wieviel Listen eingereicht werden.
19.01.2006 um 15:10 Uhr
Ob Persönlichkeitswahl oder Listenwahl stattfindet, kann der Wahlvorstand erst entscheiden, wenn Wahlvorschlagslisten eingegangen sind. eine Liste = Persönlichkleitswahl, mehrere Listen = Listenwahl.
Wenn also die Liste/n nach Einreichungsfrist vorliegen und geprüft sind, wird natürlich auch das Wahlverfahren bekannt gegeben.
19.01.2006 um 15:26 Uhr
Also was mich bei den Beiträgen hier immer ganz hibbelig macht ist, daß das Ende der BR-Amtszeit von allen möglichen Terminen aus gerechnet wird, mal vom vorherigen Wahltermin, mal von der konstituierenden Sitzung 2002. Bei dieser Art und Weise kann nur ein fehlerhaftes Wahlausschreiben herauskommen
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