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Wann erfolgt der Wahlaushang/Amtsperiode?

S
sonja
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Erst einmal ein großes Dankeschön an alle die hier Antworten.

Jetzt zu meiner Frage. Bestehen Fristen für den Aushang des Wahlausschreibens, nachdem der Wahlvorstand bestellt wurde? Verlängert sich die Amtsperiode (z. B. Ablauf April), wenn sich die Wahl bis Mai verzögert? Unter welchen § kann man das nachlesen?

3.04209

Community-Antworten (9)

W
Werner

10.02.2006 um 09:05 Uhr

Hallo Sonja, nein, die Amtszeit verlängert sich nicht. Sie beläuft sich auf genau 4 Jahre von der konstituierenden Sitzung an. Solltet Ihr den Termin nicht einhalten kommt Ihr in eine BR lose Zeit. §21 BetrVG und Kommentare. ALSO VORSICHT!

RI
Ramses II

10.02.2006 um 09:10 Uhr

Werner,

nicht 4 Jahre ab der konstituierenden Sitzung, sondern 4 Jahre ab Beginn der Amtszeit.

W
Werner

10.02.2006 um 09:32 Uhr

Ramses II, wie deffiniert sich denn der Beginn der Amtszeit? Ich habe von unserem RA die Aussage bekommen das die Konstituierung (erste Sitzung des neu gewählten BR`s) das ausschlaggebende Datum ist.

RI
Ramses II

10.02.2006 um 09:46 Uhr

Der Beginn der Amtszeit bestimmt sich regelmässig durch das Ende der Amtszeit des vorherigen BR. Ausnahme: Wenn der neue BR erstmals im regelmässigen Wahlzeitraum gewählt wurde, dann ist der Beginn der Amtszeit die Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

W
Werner

10.02.2006 um 09:47 Uhr

Man bedankt sich recht herzlich. ;-)

B
Bäda

10.02.2006 um 09:59 Uhr

Die Amtszeit endet auf alle Fälle genau 4 Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

M
mueller.b

10.02.2006 um 11:06 Uhr

Spätestens sechs Wochen vor dem tag der Stimmabgabe erlässt der wahlvorstand ein wahlausschreiben. (Quelle § 3 Wahlordnung des BetrVG)

N
NoLi

10.02.2006 um 13:03 Uhr

Hallo Bäda,

hier brauchen wir ausnahmsweise nicht einmal den Fitting um dich zu korrigieren, es genügt ein Blick in den Wortlaut des BetrVG.

Zweiter Abschnitt Amtszeit des Betriebsrats BetrVG § 21 Amtszeit Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit.

Damit müssen wir pflichtschuldigst dem König der Könige den ihm zustehenden Respekt zollen.

Almächd

NoLi

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