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Stimmengleichheit - Losverfahren nach welcher gesetzlichen Grundlage?

A
Arbeitsgesetz
Nov 2016 bearbeitet
  1. Platz auf der Liste und 1. Platz auf der Ersatzliste haben Stimmengleichheit, muss ein Losverfahren veranstaltet werden? Nach welcher gesetzlichen Grundlage?

Vielen Dank

1.43601

Community-Antworten (1)

T
Taurus

13.04.2010 um 11:18 Uhr

Was für eine " Ersatzliste " ?? Gibt es 2 Listen dürfte die Stimmauszählung doch klar sein, gibt es nur eine, also Personenwahl. gilt die Reihenfolge der Anzahl der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet ein Losverfahren

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