Wirtschaftsausschuss SBV
Wenn es 3 Werke gibt und 3 SBV für jedes Werk und ein wirtschaftsausschuss stattfindet wo die Themen alle Werke betreffen und es keinen Gesamtschwerbehindertenvertreter gibt. Welcher SBV ist einzuladen oder haben alle 3 das Recht?
Community-Antworten (1)
22.04.2021 um 12:44 Uhr
Warum gibt es keine G SBV Beide Stufenvertretungen sind gesetzlich in § 180 SGB IX geregelt. Demnach ist eine Gesamt-SBV von den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen zu wählen, wenn für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat (GBR) gebildet ist (§ 180 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Existiert im Unternehmen nur eine örtliche SBV, so nimmt diese automatisch die Rechte und Pflichten der Gesamt-SBV wahr (§ 180 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).
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